Verkehrsbezeichnungen sind z. B.
- Zuckerart
- Fruchtsaft
- Milchschokolade
- Kuvertüre (ein Gegenbeispiel wäre wohl kakaohaltige Fettglasur)
- Milch
- Käse (für ein Gegenbeispiel siehe Kunstkäse) siehe insbesondere Käseverordnung
- Wein
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Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels war laut § 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung. Mit Inkrafttreten der Lebensmittel-Informationsverordnung wurde der Begriff durch Bezeichnung des Lebensmittels ersetzt.
Es kann sich handeln um
Verkehrsbezeichnungen sind z. B.
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