Fünf vor zwölf: Wer die LMIV rechtzeitig umsetzen will, sollte jetzt starten

Knappe Zeit und Händlerschreiben dulden keinen Aufschub mehr in Sachen Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011. GS1 Germany veröffentlicht Werkzeugkasten, der Unternehmen dabei unterstützt, die LMIV rechtssicher und effizient umzusetzen.

19.06.2014 - Deutschland

Wer bis zum 13. Dezember die Anforderungen der Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) umsetzen will, sollte spätestens jetzt damit starten. Nur ein knappes halbes Jahr Zeit auf der einen Seite. Die dringenden Aufforderungen seitens der Handelspartner, LMIV-konforme Daten zu liefern, auf der anderen Seite. Das bringt derzeit viele Lebensmittelunternehmer in Bedrängnis. „Es ist nicht damit getan, Allergene fett zu drucken und in der Nährwerttabelle Natrium durch Salz auszutauschen“, erklärt Dr. Richard Joachim Lehmann, Manager E-Business/GDSN bei GS1 Germany. „Unternehmen stehen insbesondere drei großen Herausforderungen gegenüber: Artikelidentifikation bei Deklarationsänderungen, LMIV-konforme Stammdaten und Haftung im Falle fehlerhafter Daten“, so Lehmann. Um alle Beteiligten der Lebensmittelkette dabei zu unterstützen, hat GS1 Germany einen Leitfaden zur Umsetzung der LMIV veröffentlicht. Lehmann weiter: „Mit diesem Werkzeugkasten können alle Anforderungen der LMIV rechtssicher und effizient auf Basis von GS1 Standards umgesetzt werden.“

Der Leitfaden führt die Ergebnisse aus rechtlichen und technischen Diskussionen in deutschen und europäischen Expertengruppen zum Thema LMIV zusammen. So berücksichtigt er neben den Themen Artikelidentifikation, Stammdatenmanagement und Produkthaftung auch Fragestellungen zu den Übergangsregelungen, zum Fernabsatz und zur Datenqualität. Ebenso wird geklärt, wie Produktänderungen beispielsweise in Rezeptur oder Nährwerten digital an Handelspartner kommuniziert werden können. Unternehmen können auf diese Weise sicherstellen, dass nicht nur die Kennzeichnung auf dem Etikett korrekt ist, sondern aktuelle Daten auch rechtzeitig für Onlineshop & Co. bereitstehen.

„Vielen Unternehmen ist noch nicht klar, dass sie neben den allgemeinen Inhaltsangaben und Nährwerttabellen auch darüber hinausführende Daten zur Verfügung stellen müssen“, ist auch Dr. Markus Grube, Fachjurist für Lebensmittelrecht von der Kanzlei Krell Weyland Grube, überzeugt. „Je nach Produktsparte sind auch weitere Produktinformationen ab 13. Dezember im Fernabsatz bereitzustellen, die von spezifischen, vertikalen Verordnungen – wie der Diät- oder Nahrungsergänzungsmittelverordnung – gefordert werden.“ Der Aufwand sei nicht zu unterschätzen. Darum empfiehlt Grube allen Unternehmen, spätestens jetzt mit der Umsetzung der LMIV anzufangen.

Der Leitfaden zur Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards steht unter www.gs1-germany.de/lebensmitteltransparenz kostenlos zum Download zur Verfügung. Umfassende Hilfestellung erhalten Unternehmen von GS1 Germany ebenfalls im Training „Die neue Lebensmittelinformations-Verordnung“. Die nächsten Trainings finden am 24. Juni und 24. September in Köln statt.

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