Portal Lebensmittelklarheit: Lebensmittelwirtschaft bleibt bei grundsätzlicher Kritik

23.09.2014 - Deutschland

Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziell geförderte und vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betreute Internetportal Lebensmittelklarheit feiert sein dreijähriges Bestehen. Trotz einiger begrüßenswerter Nachbesserungen bleibt die grundsätzliche Kritik des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) aber bestehen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Dr. Marcus Girnau erklärt: "Nach wie vor finden wir es falsch, dass konkrete Marken und Unternehmen aufgrund subjektiver Empfindungen einzelner Verbraucher mit Hilfe von Steuergeldern vorgeführt werden - und das, obwohl die Produkte zu 100 Prozent dem geltenden Lebensmittelrecht entsprechen. Außerdem ist es irritierend, dass das Ministerium, welches die Kennzeichnungs-vorgaben in Brüssel mit aushandelt, ein Projekt fördert, das Produkte öffentlich in Frage stellt, die diesen Vorgaben entsprechen."

Das eigentliche Ziel des Portals einer fairen und ausgewogene Kommunikation sowie einer sachlichen Erläuterung des Kennzeichnungsrechts wurde von der Lebensmittelwirtschaft von Beginn an unterstützt. Deshalb zeigt sich die Branche auch gesprächsbereit im Hinblick auf Fragen der Kennzeichnung und Aufmachung, wie jüngste Beispiele gezeigt haben. Doch in der Ausgestaltung und der Kommunikation rund um die Internetseite wird oftmals ein anderer Schwerpunkt gesetzt. So wird suggeriert, dass die Hersteller täuschen und tricksen würden, obwohl es sich lediglich um enttäuschte Erwartungen individueller Verbrauchervorstellungen handelt und nicht um tatsächliche Täuschungen, d. h. um rechtswidrige Produktaufmachungen. Girnau fordert deshalb: "Der Fokus des Portals sollte auf der sachlichen Verbraucheraufklärung über geltendes und zukünftiges Kennzeichnungsrecht liegen und nicht eine "Wünsch dir was"-Mentalität immer weiter bekräftigen. Die Konsumenten brauchen leichte und verständliche Erklärungen zu den Kennzeichnungselementen. Wer informiert ist, fühlt sich nicht getäuscht und erkennt auch, dass viele der gewünschten Informationen schon längst auf der Packung stehen."

Weiterhin verfolgt der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft die Ausgestaltung der begleitenden Verbraucherforschung aufmerksam. So habe die Pflüger Rechtsforschung GmbH erhebliche Mängel bei den ersten beiden Studien aus den Jahren 2012 und 2013 festgestellt (vgl. ZLR - Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht 2014, Heft 3, Seite 279 ff.), sowohl bei der Befragtenauswahl, der Erhebungsmethode als auch hinsichtlich der Befragungsmodalitäten. Die Studienergebnisse können laut Gutachten deshalb nicht als verlässliche rechtsgültige Grundlage für ein angeblich weit verbreitetes Fehlverständnis von Kennzeichnungen und Produktaufmachungen herangezogen werden. "Da der vzbv die Studien zur Begründung von eigenen Positionen in laufenden Rechtstreitigkeiten und in der politischen Diskussion nutzt, müssen sich diese an den von den Gerichten angelegten Anforderungen für solche Arbeiten messen lassen. Wie werden daher sehr genau darauf achten, in wieweit diese Grundlagen bei neuen Studien eingehalten werden", erklärt Girnau.

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