Geflügelpestausbrüche in den Niederlanden und Großbritannien
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt bittet eindringlich um Einhaltung der Schutzvorschriften
Grundlage für die Bekämpfung der Geflügelpest ist die Geflügelpest-Verordnung in ihrer Fassung von 2013. Hierbei folgen die Bekämpfungsmaßnahmen den allgemeinen Prinzipien der Tierseuchenbekämpfung. Wichtig in der jetzigen Situation ist die Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen innerhalb von 24 Stunden. Um eine Verbreitung zu verhindern spielt die Schutzkleidung eine wesentliche Rolle. Der Besitzer des Geflügels hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch vom Tierhalter zu reinigen und zu desinfizieren; Einwegkleidung hat er unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist die Einhaltung seuchenhygienischer Maßnahmen. Hier sind beispielsweise die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion oder die Schadnagerbekämpfung zu nennen.
Die Biosicherheit steht nun ganz oben auf der Agenda. Hierzu können und müssen die Geflügelhalter auch an die Tränke denken. Grade weil ein Übertragungsweg der aviären Influenza im momentanen Fall über Wildvögel nicht ausgeschlossen werden kann, gilt für Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, dass es nur an Stellen gefüttert werden soll, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem soll dieses Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Schließlich soll Futter, Einstreu und andere Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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