Burger-King-Streit vor Lösung - Gerichtsverhandlung abgeblasen
Können die Beschäftigten der geschlossenen Burger-King-Filialen bald wieder an ihre Arbeit gehen? Im Streit zwischen der Fast-Food-Kette und ihrem umstrittenen Franchiser ist eine Lösung in Sicht.
Burger King hatte dem Franchisenehmer Yi-Ko im November fristlos gekündigt und dies unter anderem mit Vertragsverstößen begründet.
Dabei ließ die Fast-Food-Kette die Nutzung von Marke, Produktnamen und Firmenlogo verbieten und belieferte die Restaurants auch nicht mehr mit Waren. Die 89 Filialen des Franchisenehmers mussten deshalb schließen, die rund 3000 betroffenen Beschäftigten bangen seither um ihre Jobs. Yi-Ko legte Widerspruch gegen das Nutzungsverbot für die Marke ein, über den eigentlich am Montag mündlich vor Gericht verhandelt werden sollte.
Rechtsanwalt Dominik Ziegenhahn von der Kanzlei Graf von Westphalen, die den Franchiser vertritt, erklärte, eine Einigung stehe «unmittelbar bevor». Daher mache es keinen Sinn, «sich parallel zu einer streitigen Gerichtsverhandlung vor dem Gericht zu treffen».
Beide Parteien hätten in den vergangenen Tagen und bis zum frühen Montagmorgen intensiv um eine Lösung gerungen. Alleineigentümer des Franchise-Unternehmens ist mittlerweile der Russe Alexander Kolobov, der auch in seinem Heimatland zahlreiche Burger-King-Filialen betreibt.
Die Fast-Food-Kette selbst wollte sich am Montag nicht zu den Chancen auf eine Einigung äußern. Wie schon in der vergangenen Woche erklärte das Unternehmen, man arbeite «intensiv an einer neuen Eigentümer- und Managementstruktur» für die bisher von Yi-Ko betriebenen 89 Restaurants, um diese schnellstmöglich wiederzueröffnen. Man verhandele «mit neuen Investoren, damit auch die 3000 Mitarbeiter wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren können».
Denkbar wären dabei verschiedene Modelle: So könnte Kolobov die Filialen alleine weiterführen oder einen oder mehrere zusätzliche Investoren mit ins Boot holen - oder aber anderen Investoren die Restaurants überlassen. Das Franchise-Unternehmen hatte bereits zugesichert, Forderungen von Arbeitnehmervertretern zu erfüllen. Zu den Zusagen gehörten neben einer Tarifbindung für die Filialen auch ein Ausgleich aller finanziellen und sonstigen Forderungen der Beschäftigten sowie eine «arbeitsvertraglich korrekte Bezahlung».(dpa)
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