Preisabsprachen im Handel: Erste Bußgeldbescheide verschickt

09.02.2015 - Deutschland

Im Ermittlungsverfahren um verbotene Preisabsprachen zwischen Handelsunternehmen und Markenartikel-Herstellern hat das Bundeskartellamt erste Bußgeldbescheide verschickt. Das bestätigte am Freitag ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Zu den Namen der betroffenen Unternehmen und der Höhe der bislang verhängten Bußgelder wollte sich die Behörde nicht äußern.

Nach einem Bericht des Magazins "Focus" sind von dem Verfahren fast alle großen deutschen Lebensmittelhändler betroffen. Die Bußgelder könnten insgesamt eine dreistellige Millionenhöhe erreichen, berichtete das Blatt. Es gehe in dem seit Anfang 2010 laufenden Verfahren unter anderem um mögliche Absprachen von Edeka, Rewe, Aldi, Lidl und Metro <MEO.ETR> mit Markenherstellern in den Sparten Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung und Bier über die Endverkaufspreise in den Läden.

Edeka, Rewe, Aldi und die Metro lehnten auf Nachfrage eine Stellungnahme zu dem Bericht ab. Lidl erklärte, dem Unternehmen liege kein Bußgeldbescheid vor.

Das Kartellamt hatte in dem Fall bereits 2010 umfangreiche Durchsuchungen bei Händlern und Herstellern durchgeführt. Der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, sagte im Herbst vergangenen Jahres der "Lebensmittel Zeitung", es gehe "um glasklare Kartellverstöße, um verbotene Absprachen".

Das Bundeskartellamt beobachtet die Wettbewerbssituation im Lebensmitteleinzelhandel bereits seit einiger Zeit mit besonderer Aufmerksamkeit. Den Wettbewerbshütern ist vor allem die hohe Konzentration in der Branche und der anhaltende Trend zu weiteren Zusammenschlüssen ein Dorn im Auge. Die Sektoruntersuchung der Behörde zur "Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel" ergab im vergangenen Jahr, das Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland rund 85 Prozent des bundesweiten Absatzes im Lebensmittelhandel auf sich vereinigen.

Nach Einschätzung des Kartellamts haben die Unternehmen der Spitzengruppe damit einen gravierenden Vorsprung gegenüber ihren mittelständischen Konkurrenten und genießen strukturelle Vorteile, die sie in den Verhandlungen mit den Herstellern nutzen könnten.

Doch auch sonst haben die Kartellwächter Grund zum Misstrauen.

Egal ob Wurst, Bier, Zucker, Kaffee oder Tiefkühl-Pizza: Es gibt kaum einen Bereich im Lebensmittelhandel, in dem die Wettbewerbshüter in den vergangenen Jahren nicht auf verbotene Preisabsprachen stießen.

Meist handelte es sich dabei aber um "horizontale" Kartelle zwischen den Herstellern. Im aktuellen Fall geht es dagegen um "vertikale"

Absprachen, die Hersteller und Händler über die Endkundenpreise getroffen haben sollen - zulasten des Wettbewerbs und damit der Verbraucher./rea/DP/she (dpa)

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