RÜGENWALDER Mühle ruft den Bedienungsthekenwaren-Artikel Rügenwalder Teewurst grob zurück
Teewurst grob, 625 g, GE 530302 – MHD: 12. und 13.05.2015
Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH und Co. KG
Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH und Co. KG
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Saarland sind von dem Rückruf ausgenommen.
Es handelt sich ausschließlich um offene Thekenware; abgepackte Selbstbedienungs-Produkte wie z. B. Teewurst im Frische Becher sind nicht von dem Rückruf betroffen. Sämtliche anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind ebenfalls nicht betroffen.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und in Abstimmung mit den Behörden hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung aus dem Handel bereits veranlasst. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Servicetelefon der Rügenwalder Mühle (0 44 03 / 66 – 345) zu wenden. Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.
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