foodwatch zu Teekanne/BGH-Urteil/Verbrauchertäuschung
Viele Produkte sind noch im Handel, die vorne mit großen Früchten locken, diese aber gar nicht oder nur in homöopathischen Dosen enthalten. Nach dem BGH-Urteil müssen die Hersteller jetzt massenhaft Etiketten retuschieren oder Rezepturen überarbeiten.
Auch wenn die Rechtsprechung die Verbraucherrechte stärkt, werden Täuschung und Irreführung im Supermarkt weiterhin die Regel und leider nicht die Ausnahme bleiben. Zig andere Werbelügen dürfen weiter ganz legal verkauft werden, weil es an klaren Kennzeichnungsregeln fehlt. Eine verständliche Aromendeklaration, realistische Produktabbildungen, klare Nährwert- und Herkunftsangaben oder Transparenz über den Einsatz von Agrargentechnik: Es ist allein eine Frage des politischen Willens, endlich bessere Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung vorzuschreiben. Bisher kuscht die Politik vor der Lebensmittelwirtschaft und die Verbraucher sind die Dummen."
Hintergrund: In einem 15-Punkte-Plan für klare Lebensmitteletiketten hat foodwatch konkrete gesetzliche Maßnahmen auf nationaler wie europäischer Ebene vorgeschlagen, mit denen Verbraucher vor den häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden können. Eine irreführende Etikettierung wie bei dem Teekanne-Produkt wäre demnach gar nicht erst zulässig gewesen - und es wäre nicht erforderlich gewesen, dass das Etikett eines Himbeertees alle juristischen Instanzen bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof und zum Bundesgerichtshof beschäftigt.
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