Franken schäumen: Streit über Ursprung des Bier-Reinheitsgebots
Denn bereits 27 Jahre vor dem Erlass des Reinheitsgebots der bayerische Herzöge habe der Bamberger Fürstbischof Heinrich III. «für Bamberg und das Umland» ein Bier-Reinheitsgebot erlassen. Darin heißt es, dass im Bier «nicht mere denn Malz, Hopfen und Wasser verwendet» werden dürfe, berichtet der frühere bayerische SPD-Chef. Der Erlass stamme vom 12. Oktober 1489.
Ein Archivar des Bamberger Staatsarchivs habe das Dokument vor zwei Jahren entdeckt, sagte der Chef des Fränkischen Bundes. Der Verein setzt sich seit 25 Jahren für fränkische Interessen im Freistaat Bayern ein.
Der Bayerische Brauerbund hatte bereits eingeräumt, dass es neben dem bayerischen Reinheitsgebot schon früher örtlich begrenzte Vorschriften zum Bierbrauen gab: 1156 für Augsburg, 1293 für Nürnberg, 1363 für München und 1447 für Regensburg. Auf das Deutsche Reich wurde das bayerische Reinheitsgebot im Jahr 1906 ausgedehnt.(dpa)
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