Bekömmlich oder nicht? Bierwerbung kommt vors Oberlandesgericht
Der Zwist zwischen einer Brauerei aus Leutkirch im baden-württembergischen Kreis Ravensburg und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin währt schon länger: Seit Sommer 2015 streiten die beiden Parteien vor Gericht darüber, ob Bier als "bekömmlich" beworben werden darf oder nicht. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine "reine Qualitätsaussage". Der VSW versteht das Wort dagegen als "gesundheitsbezogene Angabe", die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei.
Der Prozess hatte zunächst das Landgericht Ravensburg beschäftigt: In zwei Urteilen vom Sommer 2015 und Februar 2016 entschieden die Richter, dass die Brauerei ihr Bier nicht mehr als "bekömmlich" bewerben darf. Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 - der sogenannten Health Claim Verordnung - für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei.
Der Bierhersteller hatte gegen die Entscheidung jedoch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. "Unser Anwalt, wie auch zahlreiche andere Juristen, die sich zwischenzeitlich mit dem Fall befasst haben, sind der Meinung, dass unsere Aussichten nicht schlecht sind", sagte Brauereichef Gottfried Härle der Deutschen Presse-Agentur. "Die Erfahrungen mit Prozessen in Zusammenhang mit der Health Claim Verordnung der EU zeigen, dass höher instanzliche Gerichte bisweilen anders entscheiden als die Richter in den ersten Instanzen."/kst/DP/he (dpa)
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