Rechtsstreit um Macht in der Aldi-Stiftung geht in neue Runde
Der Familienstreit beim Discounter Aldi Nord wird nun auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht beschäftigten. Denn der 2. Senat ließ die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig über die Zusammensetzung des Vorstandes einer wichtigen Familienstiftung zu. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit.
Der Hintergrund: Nach dem plötzlichen Tod des Aldi Nord-Gründer-Sohns Berthold Albrecht 2012 kämpfen Mitglieder von dessen Familienzweig um ihren Einfluss auf die Jakobusstiftung, die wichtige Anteile an Aldi Nord hält. Umstritten ist vor allem die Zusammensetzung des Vorstandes der Stiftung. Denn durch eine Satzungsänderung kurz vor dem Tod Berthold Albrechts war die Macht der Familie in diesem Gremium spürbar eingeschränkt worden.
Dies war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden. Doch kippte das Verwaltungsgericht Schleswig nach dem Tod von Berthold Albrecht aufgrund einer Klage der Erben aus formalen Gründen die Satzungsänderung. Gegen diese Entscheidung wehrt sich nicht nur der Kreis Rendsburg, sondern auch Bertholds Bruder Theo Albrecht. Er warnte in einem spektakulären Interview im Sommer: "Wenn die alte Satzung wirklich wieder gelten würde, könnten die Kinder von Berthold zusammen mit ihrem Anwalt das Unternehmen am Nasenring durch die Manege führen." Sein Bruder würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, was sich seit seinem Tod abspiele. Die Witwe Babette Albrecht und ihre Kinder weisen den Vorwurf, gegen den Unternehmenssinn zu handeln, allerdings entschieden zurück.
Der Rechtsanwalt der klagenden Witwe Babette Albrecht, Andreas Urban, sagte auf Anfrage von dpa, er gehe trotz der Zulassung der Berufung davon aus, dass am Ende das Urteil der ersten Instanz bestätigt werde. Von Aldi Nord war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Das Gericht betonte, eine mündliche Verhandlung werde nicht mehr in diesem Jahr stattfinden./rea/DP/stb(dpa)
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