Das Deutsche Lebensmittelbuch
Was in das Lebensmittelbuch hineinkommt, bestimmt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission. Sie erarbeitet die Beschreibungen und soll dafür Sorge tragen, dass die Bezeichnungen das wiedergeben, was Verbraucher und Erzeuger tatsächlich unter ihnen verstehen. Im Streitfall orientieren sich auch Gerichte an den Definitionen.
So muss ein Wiener Schnitzel vom Kalb stammen, eine Fruchtschorle hat im Unterschied zum Fruchtsaft Kohlensäure und Kartoffelchips werden nicht aus Kartoffelteig hergestellt, sondern bestehen aus frittierten Kartoffelscheiben. Weil Produkte und Erwartungen sich ständig wandeln, sind auch die Definitionen Veränderungen unterworfen.
Die Deutsche Lebensmittelkommission arbeitet als unabhängiges Gremium, wird aber vom Bundeslandwirtschaftsministerium finanziert. Mitglieder sind Vertreter der Lebensmittelüberwachung, der Wissenschaft, der Verbraucher und der Lebensmittelwirtschaft.
Nach Kritik sowohl von der Verbraucher- als auch der Wirtschaftsseite hat das Ministerium ein Reformpaket auf den Weg gebracht, etwa mit dem Ziel, dass die Kommission effizienter und aktueller arbeitet.
Verbraucherschützer hatten zum Beispiel verständlichere Formulierungen gefordert, die Wirtschaftsseite dagegen schnellere Entscheidungen. Zum 1. Juli 2016 sind die 32 Mitglieder der Kommission nun neu für fünf Jahre berufen worden.
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