Unter dem Leitgedanken "Behalte die Wahl" hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) sein politisches Grundsatzprogramm der Lebensmittelwirtschaft anlässlich der Bundestagswahl 2017 in Berlin vorgestellt. Mit den Schlagworten "Sicherheit" und "Vielfalt" verdeutlicht der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft seine Positionen, die die Politik dazu aufrufen, von marktlenkenden Maßnahmen Abstand zunehmen, die sowohl die unternehmerische Freiheit als auch die freie Verbraucherentscheidung zu stark einschränken würden.
BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff erläuterte den Titel des Programms: "Wir sind davon überzeugt, dass die wirtschaftliche Leistungskraft dieser Branche und das vielfältige Angebot ein Ergebnis des funktionierenden Marktes sind. Die Nachfrage regelt das Angebot. Die Nachfrage nach der Verwirklichung der eigenen Wünsche und Bedürfnisse. Deshalb sollen die Konsumenten ihre freie Wahl behalten. Wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass Deutschland ernährt wird. Vor allem auch, dass Deutschland sicher ernährt wird." Den wichtigen Aspekt, das Gefühl von Sicherheit in unsicheren Zeiten zu vermitteln, betonte auch BLL-Präsident Stephan Nießner: "Ängste und Unsicherheit - diese gilt es im Lebensmittelbereich zu vermeiden, denn sie sind wirklich unnötig. Wir haben ein effektives dreistufiges Kontrollsystem, das für die Sicherheit unserer Lebensmittel garantiert. Essen ist positiv, es ist Genuss und kein Sicherheitsrisiko."
Das politische Grundsatzprogramm umfasst zehn Punkte und Aufforderungen, mit denen der BLL als Stimme der Branche den Dialog und Argumentationsaustausch mit der Politik anregen möchte. Diese lauten zusammengefasst:
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft steht für Freiheit und Verantwortung - für Konsumenten und Unternehmen:
Die Konsumenten müssen beim Kauf von Lebensmitteln bewusst, selbstbestimmt und frei entscheiden können. Dafür benötigen sie ausreichende Informationen und das Verständnis, um diese einordnen zu können. Unerlässliche Grundlage sind Transparenz und Bildung. Verbraucherbevormundung und Verbraucherlenkung führen zu vorgetäuschter Wahlfreiheit - echte Wahlfreiheit setzt dagegen wissenschaftsbasierte und objektive Aufklärung voraus. Auch die Wirtschaft braucht ihre unternehmerische Freiheit und angemessene Handlungsspielräume, um im internationalen Markt wettbewerbs- und innovationsfähig zu bleiben. Lenkende staatliche Eingriffe in den Lebensmittelmarkt wie Geschmacks-und Rezepturvorgaben, Werbebeschränkungen oder -verbote sowie "Strafsteuern" sind nicht die Aufgabe staatlicher Fürsorge und widersprechen dem Prinzip der Marktwirtschaft ebenso wie dem Grundgedanken einer freiheitlichen Gesellschaft. Stattdessen sollte auf das Instrument der Freiwilligkeit im Sinne eines fairen Leistungswettbewerbs zwischen den vielfältigen Produktzusammensetzungen und Verpackungsgrößen im Markt gesetzt werden.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft arbeitet wissenschaftsbasiert:
Wissenschaftsbasierte Erkenntnisse sind die Grundvoraussetzung für eine objektive Aufklärung - nicht nur bei Fragen zu einem gesunden Lebensstil sondern vor allem auch im Bereich des Risikomanagements.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft befürwortet den europäischen Gedanken:
Die Frage der Notwendigkeit von Regulierung kann und darf im europäischen Binnenmarkt nur für alle Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten gleich beantwortet werden, denn gesundheitlicher Verbraucherschutz ist nicht nach Regionen teilbar. Nationale Alleingänge und über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzungen des Unionsrechts fördern dagegen eine Rechtszersplitterung, die die deutsche Wirtschaft im europaweiten Wettbewerb benachteiligt. Zudem plädiert die deutsche Lebensmittelwirtschaft dafür, dass die europäische Initiative zur besseren Rechtsetzung, die eine bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle bei der Schaffung neuer oder Änderung geltender Rechtsvorschriften ebenso beinhaltet wie eine umfassende Beratung mit den Betroffenen, Grundlage für jede Rechtsetzungsmaßnahme wird.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft unterstützt rechtsstaatliche Grundsätze:
Behördliche Nennungen von Unternehmensnamen in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht oder die Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen (Hygieneampel) müssen zwingend rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere der Unschuldsvermutung genügen. Angesichts der mit solchen Veröffentlichungen verbundenen wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen und der Unmöglichkeit, solche Informationen im Falle ihrer später festgestellten Fehlerhaftigkeit zurückzunehmen, steht die staatliche Seite hier in einer besonderen Verantwortung im Hinblick auf die Rechtsetzung und den Vollzug.
Das vollständige politische Grundsatzprogramm "Behalte die Wahl" finden Sie reechts neben dem Artikel verlinkt.