Glyphosat: BfR hat Originalstudien der Antragsteller detailliert geprüft und bewertet

18.09.2017 - Deutschland

Aufgrund von Anfragen zum Renewal Assessment Report (RAR) zu Glyphosat erläutert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren. In den Medien wurde vereinzelt behauptet, das BfR hätte seine Bewertung aus Zulassungsanträgen der Antragsteller abgeschrieben. Korrekt ist, dass das BfR in seinem Bericht sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig und detailliert in eigener Verantwortung geprüft und bewertet hat. Das BfR hat für die im RAR enthaltenen Kapitel der analytischen Überwachungsmethoden, der Toxikologie und des Metabolismus sowie der Rückstandsbewertung alle von den Antragstellern vorgelegten Studien und Publikationen sowie die vom BfR in wissenschaftlichen Zeitschriften selbst recherchierten publizierten Studien bewertet. Das gesetzlich vorgegebene Verfahren zur Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene sieht explizit vor, dass von den Antragstellern Studienzusammenfassungen vorzulegen sind. Das BfR hat im Volume 3 des RAR – für die toxikologischen Originalstudien – aus Gründen der Transparenz auch die detaillierten Studienbeschreibungen und die Bewertungen der Antragsteller berichtet, diese aber kritisch kommentiert (in kursiver Schrift). So kann für jede einzelne Studie nachvollzogen werden, ob das BfR und die Antragsteller zu gleichen oder unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind. Somit wurden für alle diese Studien und Publikationen vom BfR eigenständige Bewertungen hinsichtlich der Relevanz, der wissenschaftlichen Qualität und Aussagekraft gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Die eigenständige gesundheitliche Bewertung des BfR für die Gesamtheit der von den Antragstellern eingereichten Studien und der recherchierten Literatur findet sich im Volume 1.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde im Verfahren der Neubewertung mit der Bewertung des gesundheitlichen Risikos des Wirkstoffes Glyphosat beauftragt. Diese Bewertung ist in den europäischen Bewertungsprozess eingeflossen und wurde in einem transparenten Bewertungsprozess von den Expertinnen und Experten der Mitgliedsstaaten sowie der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) unabhängig überprüft und abschließend in den Grundaussagen bestätigt. Im Rahmen von öffentlichen und fachlichen Konsultationen der EFSA zu Glyphosat sind die Kommentierungen durch die Wissenschaft, Öffentlichkeit, Politik, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen in den Prozess gemäß dem auf EU-Ebene etablierten und für alle Wirkstoffe geltenden Verfahren einbezogen worden. Die im RAR vorgenommenen Bewertungen zu gesundheitlichen und umweltrelevanten Risiken wurden von der EFSA und Expertinnen und Experten der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten gründlich geprüft, kommentiert und abschließend umfassend diskutiert. Die europäischen Expertinnen und Experten bestätigen in der EFSA-Schlussfolgerung mehrheitlich auch die gesundheitliche Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), dass beim Menschen bei einer sachgerechten und bestimmungsgemäßen Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten sind. Die EFSA hat ihre Schlussfolgerung (EFSA Conclusion) sowie weitere Dokumente, inklusive des RAR, auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Sämtliche Bewertungsbehörden weltweit, denen die Originaldaten vorlagen, kommen nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist. Dazu gehören:

  • die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sowie die Expertinnen und Experten der Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
  • die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
  • die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management RegulatoryAgency (PMRA)
  • die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
  • die japanische Food Safety Commission
  • die neuseeländische EPA das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) und

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