Europäische Glyphosatbewertung erfolgte qualitätsgesichert und unabhängig
ECHA und EFSA bestätigen bei der Anhörung zu Glyphosat im Europaparlament die korrekte Vorgehensweise bei der europäischen Glyphosat-Bewertung
Das BfR hatte dem Ausschuss des EU-Parlaments für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) angeboten, an der öffentlichen Anhörung des EU-Parlaments teilzunehmen, sollte dafür eine besondere Notwendigkeit vorliegen.
Integraler Bestandteil der Neubewertung war die Risikobewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat. Diese ist nach Konsultationen mit allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der EFSA und der Europäischen Agentur für Chemikaliensicherheit (ECHA) abgeschlossen worden. Jede einzelne Bewertungsbehörde europa- und weltweit, der die Originaldaten der Antragsteller vorlag, kam nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist. Nach Veröffentlichung des IARC-Berichtes hat das BfR als Berichterstatter erneut auch die zusätzlichen Publikationen, die Grundlage für die IARC-Bewertung waren, geprüft.
Teilnehmer der Anhörung im EU-Parlament war auch der NGO-Berater Christopher Portier, der in der Anhörung behauptet hat, dass nur das BfR die Originaldaten bewertet habe. Dies ist nicht zutreffend. Berichterstattender Mitgliedsstaat war die Bundesrepublik Deutschland. EFSA und ECHA haben klargestellt, dass sie und ihre unabhängigen Expertengremien zusätzlich zur BfR-Bewertung und den Kommentierungen der Mitgliedsstaaten auch die Originaldaten zur Verfügung hatten. Portier hatte sich auch im Mai 2017 in einem Offenen Brief an den Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker gewandt. Darin behauptete er, dass Tumorbefunde in Tierstudien angeblich bei der europäischen Risikobewertung nicht berücksichtigt worden seien. Dies wurde durch die EFSA mit ausdrücklichem Bezug auf die Originaldaten in den entsprechenden Studien mittlerweile widerlegt. Alle genannten Originalstudien sind entsprechend ihrer Verlässlichkeit und Relevanz in den Bewe rtungen der europäischen Behörden berücksichtigt und gemäß der abgestimmten wissenschaftlichen Prinzipien und der geltenden technischen Leitfäden der EU bewertet worden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte in der heutigen Anhörung erneut, dass das BfR keineswegs, wie im Falle von Glyphosat von vereinzelten Kreisen behauptet, die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen habe. Bei der Erstellung des Renewal Assessment Report (RAR) ist es auch üblich, dass der berichterstattende Mitgliedsstaat Texte aus Originalstudien und Studienzusammenfassungen der Antragsteller nach kritischer Überprüfung integrieren kann, wenn er diesen zustimmt.
Deutschland wurde für das europäische Genehmigungsverfahren von Glyphosat als Berichterstatter beauftragt. Dabei hat nicht nur das BfR die Bewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat vorgenommen. Vielmehr haben auch die anderen deutschen Behörden Julius-Kühn-Institut (JKI), Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ihre Zuarbeiten für den Renewal Assessment Report auf Basis des Dossiers der Antragsteller erstellt. Dieser RAR einschließlich seiner Addenda wurde der EFSA als koordinierende Behörde für die nachfolgenden Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Arbeitsbereiche des BfR - Wissenschaft, Bewertung, Kommunikation und Verwaltung - sind seit 2010 gemäß der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Seit 2010 sind außerdem die Arbeitsbereiche Wissenschaft, Bewertung und Verwaltung vom TÜV Nord gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Mit den Zertifikaten dokumentiert das BfR international seine besonders hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards und zeigt, dass die bedeutende Aufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ernst genommen wird.