BIO AUSTRIA: Neuer EU-Rechtsrahmen für Bio-Produktion formal beschlossen
Praxistauglichkeit der EU-Bio-Verordnung durch entsprechende Durchführungsbestimmungen gewährleisten
"Die neue EU-Verordnung bleibt insgesamt leider hinter den in sie gesetzten Erwartungen zurück. Doch durch maßgeblichen Einsatz der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments ist es letztlich gelungen, den ursprünglichen, völlig verfehlten Entwurf der EU-Kommission entscheidend zu korrigieren", betont Grabmann. In sogenannten Durchführungsbestimmungen werden nun bis 2020 Regelungen für Produktion, Kontrolle, Kennzeichnung und Import festgelegt. "Ziel muss es dabei sein, möglichst praxistaugliche Regelungen zu treffen, die für die österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern, Bio-Verarbeitungsbetriebe, für den Bio-Handel sowie für die KonsumentInnen eine solide, verlässliche Basis gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, überbordenden bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu verhindern", so die BIO AUSTRIA-Obfrau abschließend.
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