BIO AUSTRIA: Neuer EU-Rechtsrahmen für Bio-Produktion formal beschlossen
Praxistauglichkeit der EU-Bio-Verordnung durch entsprechende Durchführungsbestimmungen gewährleisten
"Die neue EU-Verordnung bleibt insgesamt leider hinter den in sie gesetzten Erwartungen zurück. Doch durch maßgeblichen Einsatz der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments ist es letztlich gelungen, den ursprünglichen, völlig verfehlten Entwurf der EU-Kommission entscheidend zu korrigieren", betont Grabmann. In sogenannten Durchführungsbestimmungen werden nun bis 2020 Regelungen für Produktion, Kontrolle, Kennzeichnung und Import festgelegt. "Ziel muss es dabei sein, möglichst praxistaugliche Regelungen zu treffen, die für die österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern, Bio-Verarbeitungsbetriebe, für den Bio-Handel sowie für die KonsumentInnen eine solide, verlässliche Basis gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, überbordenden bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu verhindern", so die BIO AUSTRIA-Obfrau abschließend.
Meistgelesene News
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.