Illegaler Beifang - Was machen Fischer seit dem Rückwurfverbot?

22.10.2018 - Deutschland

Wenn Fischer in Nord- und Ostsee ihre Netze auswerfen, haben sie es in der Regel auf eine spezielle Fischart wie Hering oder Dorsch abgesehen. Doch dabei fangen sie oft auch andere Fischarten oder zu kleine Fische. 2013 beschloss die EU daher ein Rückwurfverbot von unerwünscht gefangenen Fischen mit dem Ziel, den Beifang in den Netzen zu reduzieren. Wenn Plattfische im Dorschnetz landen, müssen sie nun an Land gebracht werden. Mit dem Rückwurfverbot sollten Fischer animiert werden, selektivere Netze einzusetzen - und somit gar nicht erst so viel unerwünschte Fische aufs Schiff zu ziehen. Denn in den meisten Fällen sind diese Tiere durch das Netz so stark verletzt, dass sie nach dem Rückwurf ins Meer sterben. 

Daten des Internationalen Rates für Meeresforschung (Ices) legen nun aber nahe, dass das Rückwurfverbot, das seit 2015 schrittweise aber verbindlich eingeführt wird, nicht greift und versehentlich mitgefangene Fische weiter in hoher Zahl als Rückwurf im Meer landen.

Die Ices-Forscher haben 2017 für die Dorschfischerei in der östlichen Ostsee mindestens 11,2 Prozent Beifänge ausgemacht: Von den knapp 31 000 Tonnen Fang waren hochgerechnet mindestens 3450 Tonnen Beifänge.

Die Zahl beruht auf Beobachtungen von wissenschaftlichen Observern und vertraulichen Angaben der Fischer. Für die Scholle im Kattegat und den Belten betrug die Beifangrate 21,8 Prozent, für Nordsee-Kabeljau rund 19 Prozent. Die Anlandungen und die Logbucheinträge der Fischer, bei denen das Rückwurfverbot bereits gilt, weisen dagegen deutlich geringere Raten auf. 

"Die Ices-Daten zeigen, dass sich das Rückwurfverhalten kaum verändert hat", sagt der Direktor des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, Christopher Zimmermann, der auch Mitglied im Ices ist. Das Rückwurfverbot ist für ihn bislang ein zahnloser Papiertiger. "Die Politik hat für diese fundamentale Regeländerung versäumt, Kontrollmechanismen zu schaffen, die rechtssicher sind und eine Sanktion von Fischern erlauben, die dagegen verstoßen." Zudem würde eine Änderung der Kontrollen ehrliche Fischer schützen.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die von deutscher Seite aus das Rückwurfverbot kontrolliert, erklärt, dass bislang keine Verstöße festgestellt und geahndet wurden. Zwei Verfahren würden derzeit geprüft, teilte die BLE auf Anfrage mit.

Neben der Kontrolle der Logbucheinträge gehen auch Inspektoren an Bord, die die Fänge analysieren. Die Daten des Ices zum östlichen Dorsch deckten sich beispielsweise in der Tendenz mit den Beobachtungen der BLE-Inspektoren an Bord, teilte die BLE mit. Doch genau darin liege das Problem. Diese Beobachtungen seien als Stichproben nicht rechtssicher. Solange die Logbucheinträge niedrigere Beifänge ausweisen, sind der Behörde die Hände gebunden.

Der Deutsche Fischereiverband weist den Vorwurf zurück, Fischer würden Beifänge wie seit Jahrzehnten gewohnt nach dem Fang über Bord kippen. "Wir gehen davon aus, dass sich die Fischer an Recht und Gesetz halten", versichert Verbandssprecher Claus Ubl. Beifänge bedeuteten einen erheblichen Aufwand, den eigentlich jeder Fischer vermeiden wolle. Denn sie müssten an Land aufwendig aussortiert und dokumentiert werden. "Wenn selektive Netze funktionieren, werden sie auch eingesetzt."

Forscher wie Zimmermann fordern strengere Regelungen, um die Einhaltung des Rückwurfverbotes sicher zu stellen. Eine Möglichkeit wären Videokameras an Bord, die die Fänge aufzeichnen. Vor allem aber müsse die Beweislast umgekehrt werden: Fischer, die zum Beispiel mit Hilfe von Kameras nachweisen, dass sie sich an die Regeln halten, könnten einen Quotenzuschlag in Höhe der durchschnittlichen Rückwürfe bekommen. Für alle anderen würde die Quote entsprechend gekürzt, so der Vorschlag des Forschers.

Eine andere Lösung zumindest für den Kabeljau in der Nordsee könnte das Nachhaltigkeitssiegel der Organisation Marine Stewardship Council (MSC) bringen. Wenn eine zertifizierte Gruppe von Fischern eine wichtige Regel wie das Rückwurfverbot "so eklatant" missachte, müsse sie das Siegel verlieren, sagte Zimmermann vor Kurzem der "taz".

Die Nachweisschwierigkeit ist mittlerweile auch auf EU-Ebene bekannt, hieß es von der BLE. So sollen nun bis Mitte 2019 auf technischer Ebene Mindestanforderungen erarbeitet werden, wie eine Fernüberwachung durch Kameras und Sensoren aussehen kann. Dann muss auf politischer Ebene entschieden werden, ob die EU für bestimmte Fahrzeuggruppen eine Fernüberwachung vorschreibt.

Gut handhabbare und auch preiswerte Alternativen für selektive Netze mit größeren Öffnungen an der Unterseite gibt es inzwischen. So hat das Thünen-Institut sogenannte Flexnetze entwickelt, mit denen sich der Plattfischbeifang in der Ostseedorsch-Fischerei um bis zu 80 Prozent reduzieren lässt. Bei diesen Netzen wird das natürliche Verhalten der Fischarten genutzt.

In Vorversuchen hatten die Fischereibiologen mit Unterwasserkameras beobachtet, dass die Dorsche in der Mitte des Netzes schwimmen, die Plattfische aber Bodenkontakt suchen. Im hinteren unteren Bereich des Netztunnels schnitten sie dann ein Loch hinein - so dass die Plattfische in die Freiheit entweichen konnten.

Auch zu kleine - so genannte untermaßige - Dorsche konnten nun leichter entkommen, weil die Plattfische nicht mehr die Maschen im Fangsack versperrten./mrt/DP/jha (dpa) 

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