Fast jeder Zweite hat keine Lust auf Glühwein mit Kollegen
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Die Weihnachtsfeier – Pflicht oder Party? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Dabei ist die Firmen-Feier eigentlich als Abschluss und Dankeschön für ein hoffentlich erfolgreiches Geschäftsjahr gedacht – und soll obendrein dazu beitragen, den Team-Geist zu stärken. Für Arbeitgeber ist die Feierlichkeit aber auch mit Kosten und Aufwand verbunden. „Weihnachtsfeiern sind freiwillige Veranstaltungen des Arbeitgebers“, so Katharina Schumann, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Münchner Kanzlei Lehner & Kollegen. „Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Weihnachtsfeier durchgeführt wird. Auf der anderen Seite ist auch die Teilnahme an der Weihnachtsfeier freiwillig, sodass das Fernbleiben keine arbeitsvertraglichen Konsequenzen haben darf. Arbeitsrechtlich erzwungen werden kann die Teilnahme jedenfalls nicht. Dies gilt sowohl für die Mitarbeiter als auch den Vorgesetzten. Ob die Absage allerdings bei den Kollegen gut ankommt, steht auf einem anderen Blatt.“
Grinch oder Partybombe: Tipps für eine Weihachtsfeier ohne Reue
Egal wie man zum Thema Weihnachtsfeier steht: Wer hingeht, sollte einige Spielregeln beachten, um nicht am Ende ungewollt den Stempel Partyhengst oder Spaßbremse aufgedrückt zu bekommen.
- Sagen Sie verbindlich zu und seien Sie pünktlich! Wenn Sie nicht teilnehmen können, entschuldigen Sie sich beim Vorgesetzten mit einer plausiblen Begründung.
- Äußern Sie sich lobend über die Feier und die Organisation und bedanken Sie sich für die Einladung – entweder während der Feier im Gespräch mit dem Chef oder danach kurz per E-Mail.
- Suchen Sie aktiv den Kontakt zu anderen Kollegen, mit denen Sie bislang keine Berührungspunkte hatten. Üben Sie sich in Smalltalk.
- Trinken Sie Alkohol (wenn überhaupt) nur in Maßen und steigen Sie rechtzeitig auf Wasser oder Softdrinks um.
- Flirten Sie nicht mit Kollegen! Wenn Sie an jemanden im Unternehmen Ihr Herz verloren haben, ist eine Firmenfeier nicht die richtige Plattform, um diese Botsch
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