Abgepackte Salate – Mehr Keim als Sein
Alle Produkte „weniger zufriedenstellend“ oder „nicht zufriedenstellend“
FlyerBine/ Pixabay
„Das Ergebnis hat uns dann doch ziemlich erschreckt“, sagt VKI-Projektleiterin Mag. Nina Siegenthaler. „Zumal wir den Test im Winter durchgeführt haben, wo es eigentlich leichter sein sollte eine durchgängige Kühlkette einzuhalten als im Sommer. Das durchwegs schlechte Abschneiden der Produkte zeigt aber auch, dass es wohl sinnvoll wäre darüber nachzudenken, das Mindesthaltbarkeitsdatum bei abgepackten Salaten deutlich zu verkürzen und anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums („mindestens haltbar bis“) ein Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) zu verwenden.“
Den Konsumentinnen und Konsumenten empfiehlt Ernährungswissenschaftlerin Nina Siegenthaler, zu frischen, nicht vorgeschnittenen Salaten zu greifen. Sofern man auf verzehrfertige Salate nicht verzichten möchte, rät sie, diese nicht gegen Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums einzukaufen und sie vor dem Verzehr gründlich zu waschen, auch wenn sie als bereits gewaschen und verzehrfertig deklariert sind.
„Wer Beutelsalat kauft, sollte ihn so schnell wie möglich verbrauchen. Reste von bereits angebrochenen Salaten sollten nicht mehr aufgehoben, sondern entsorgt werden, denn bei geöffnetem Beutel vermehren sich Keime besonders schnell“, erläutert Nina Siegenthaler. „Riecht der Salat nach dem Öffnen hefig oder gärig, ist er nicht mehr für den Verzehr geeignet. Nach dem Ablauf des aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatums sollte man Schnittsalat in jedem Fall nicht mehr essen. Schwangere und ältere Personen sowie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sollten zu ihrer eigenen Sicherheit auf vorgeschnittenen, abgepackten Blattsalat verzichten.“
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