Pesto darf auch bei kleinem Anteil mit Rucola im Namen werben
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Dieses besteht nur zu 1,5 Prozent aus Rucola, auf der Abbildung auf dem Glas wird aber vor allem mit Rucola geworben - obwohl 20,7 Prozent Basilikum und 11,8 Prozent Petersilie enthalten sind.
Begründet wurde die Klage damit, dass die Aufmachung des Produkts irreführend sei und die Verbraucher einen höheren Rucola-Anteil erwarteten. Das Gericht folgte der Begründung nicht und erklärte, ob eine Werbeaussage irreführend sei, beurteile sich nach dem "Erwartungshorizont des sogenannten Durchschnittsverbrauchers". Wer sich beim Kauf hingegen nach der genauen Zusammensetzung eines Produkts richte, lese das Zutatenverzeichnis. Das Etikett könne im Einzelfall zwar dennoch irreführend sein, das treffe im vorliegenden Fall aber nicht zu. Der Verbraucher erwarte Pesto mit Rucola und bekomme das auch. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig./kno/DP/jha (dpa)
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