Bierkartell-Bußgeld: Preisnachlass für Edeka Nord in Sicht

07.10.2019 - Deutschland

Im Streit um die vom Bundeskartellamt wegen des Bierkartells verhängten Millionen-Bußgelder zeichnet sich ein kräftiger Preisnachlass für die Edeka-Regionalgesellschaft Nord ab. Statt der ursprünglich von der Wettbewerbsbehörde verhängten 12,2 Millionen Euro Geldbuße, wird das Unternehmen voraussichtlich nur 3,5 bis 4 Millionen Euro zahlen müssen. Das sieht ein Verständigungsvorschlag vor, den das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch präsentierte. Sowohl das Unternehmen als auch die Generalstaatsanwaltschaft signalisierten dazu ihre Zustimmung.

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Edeka Nord hatte zusammen mit dem Schwesterunternehmen Edeka Hessenring vor dem Oberlandesgericht Einspruch gegen die Bußgeldbescheide der Wettbewerbsbehörde eingelegt. Edeka Hessenring, dass nach dem Willen des Bundeskartellamtes eine Geldbuße von 6,1 Millionen Euro zahlen soll, lehnte einen Verständigungsvorschlag des Gerichts allerdings ab.

Das Bundeskartellamt wirft den Edeka Regionalgesellschaften vor, sich zwischen 2006 und 2009 an Absprachen mit der Brauerei Anheuser Busch Inbev (Beck's, Franziskaner, Hasseröder) und anderen Lebensmittelhändlern über die Bierpreise beteiligt zu haben. Ziel sei es gewesen, zu Lasten der Verbraucher Preiskämpfe zu vermeiden und Preiserhöhungen durchzusetzen. Beide Edeka-Gesellschaften wiesen die Vorwürfe - unabhängig von ihrer Haltung zu einer Verständigung - zurück.

Insgesamt verhängte das Bundeskartellamt im Zusammenhang mit dem Bierkartell in den Jahren 2015 und 2016 wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von rund 112 Millionen Euro gegen elf Unternehmen. Die meisten von ihnen - darunter auch zahlreiche andere Edeka-Regionalgesellschaften - akzeptierten die Geldbußen.

Der Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ist bis Ende Januar 2019 terminiert. Doch könnte das Verfahren für Edeka Nord durch die sich abzeichnende Verständigung nun rasch zu Ende gehen./rea/DP/jha (dpa)

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