Kritik an geplanter Einschränkung der Bezeichnung von Veggie-Produkten reißt nicht ab

Hersteller pflanzlicher Lebensmittel sehen sich benachteiligt

12.11.2019 - Deutschland

Hersteller pflanzlicher Alternativprodukte blicken gespannt nach Brüssel: Im Rahmen der Neuverhandlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU für den Zeitraum nach 2020 ist unter anderem eine Änderung der EU-Verordnungen über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse geplant. Dazu gehört die weitere Einschränkung der Bezeichnung von Veggie-Produkten. Die Regelung würde jegliche Verwendung von „Fleischbegriffen” für Produkte ohne zum Verzehr geeigneter Teile von Tieren verbieten. Explizit genannt werden in diesem Zusammenhang Begriffe wie Wurst, Schnitzel und Burger, sodass beispielweise vegetarische Burger anders benannt werden müssten. Auch der Bezeichnungsschutz für Milcherzeugnisse soll dahingehend ausgeweitet werden, dass Bezugnahmen auf Milcherzeugnisse wie -art, Typ, -ersatz und Ähnliches verboten werden könnten.1 Nun soll demnächst das EU-Parlament über die Vorschläge abstimmen.  
Die Bezeichnung Milch sowie die Begriffe Rahm, Sahne, Butter, Käse oder Joghurt sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bereits seit 2017 Produkten vorbehalten, die aus Eutern von Tieren stammen.2 Als Gründe für die geplanten Änderungen werden vor allem Transparenz und eine mögliche Verwechslungsgefahr für Verbraucher genannt. Hersteller vegetarischer und veganer Produkte sehen sich benachteiligt: „Das Urteil des EuGH hat uns in der Bezeichnung unserer Produkte bereits deutlich eingeschränkt“, erklärt Malte Stampe, Geschäftsführer der Prolupin GmbH. Unter der Dachmarke MADE WITH LUVE bietet das junge Unternehmen pflanzliche Alternativen zu herkömmlichen Molkereiprodukten wie Milch, Joghurt, Frischkäse, Pudding und Eis an. „Produktbezeichnungen, die sich auf tierische Pendants beziehen, ermöglichen Verbrauchern eine einfache und schnelle Identifizierung pflanzlicher Alternativen. Sollte es zu weiteren Einschränkungen kommen, sind demnächst alle Hersteller pflanzlicher Alternativprodukte gezwungen, auf individuelle Kunstworte zurückzugreifen. Daran gewöhnen sich Konsumenten nur langsam“, führt Stampe weiter aus. „Ob aus Kunstworten jemals neue, Orientierung stiftende Kategorie-Oberbegriffe wie ‚Joghurt‘ oder ‚Salami‘ entstehen können, ist mehr als fraglich. Und somit wird der notwendige Transferprozess im Konsumverhalten künstlich behindert und schlussendlich verzögert.“
Ähnlich sieht es Felix Domke, Leiter der Politikabteilung der Ernährungsorganisation ProVeg. „Es gibt keine empirischen Studien oder sonstige Belege, die darauf hinweisen, dass Verbraucher durch die aktuellen Bezeichnungen von veganen und vegetarischen Produkten verwirrt oder getäuscht werden“, erklärt Domke. „Zu behaupten, dass Konsumenten die Bedeutung des Begriffs VeggieBurger und ähnlicher Bezeichnungen nicht verstehen, ist Unsinn. Begriffe wie Burger, Wurst und Milch für pflanzliche Produkte vermitteln den Verbrauchern die Eigenschaften der Produkte, nach denen sie beim Kauf suchen, beispielsweise in Bezug auf Verwendung, Geschmack und Textur. Das hat sich seit Jahren bewährt.“ Darüber hinaus befürchten Hersteller und Ernährungsorganisation, dass Begriffsverbote oder die Ausweitung des Bezeichnungsschutzes den Markt für pflanzliche Alternativen stagnieren lassen. Damit kämen auch die positiven Veränderungen, die mit einem größeren Anteil pflanzlicher Eiweiße im Ernährungsmix einhergehen, nicht zum Tragen. Dies gelte für die Verringerung von Treibhausgasemissionen, den Tierschutz oder die Ernährungsausgewogenheit.
1 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2019-0198_DE.html  
2 https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/fleischer-irrefuehrung-mit-veganenschnitzeln/150/3094/334614

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