Jennewein Biotechnologie setzt ihre Patente gegen Nestlé durch
Die Jennewein Biotechnologie GmbH hat am 9. Januar 2020 beim Landgericht Mannheim Klage gegen die Nestlé Nutrition GmbH sowie deren Muttergesellschaft, die Nestlé Deutschland AG, wegen Patentverletzung eingereicht. Nestlé bietet in Deutschland die Babynahrung Beba Supreme an, die zwei humane Milch-Oligosaccharide enthält, also einzigartige, natürlicherweise nur in Muttermilch vorkommende Zuckermoleküle. Für die Herstellung dieser Babynahrung verwendet Nestlé nach Erkenntnissen der Jennewein Biotechnologie Humane Milch-Oligosaccharide, die mit einem Verfahren hergestellt werden, das u.a. durch die Europäischen Patente EP 2 896 628 und EP 3 131 912 (Schutzbeginn 22. Januar 2020) der Jennewein Biotechnologie vor Nachahmung geschützt ist und die somit durch Nestlé verletzt werden.
Da Nestlé seine Babynahrung mit Humanen Milch-Oligosacchariden nicht nur in Deutschland vertreibt, prüft Jennewein zur Zeit auch Schritte gegen die möglichen Verletzungen der parallelen ausländischen Schutzrechte von Jennewein durch Produkte wie Illuma, SMA, NAN und Gerber Good Start.
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