Gericht untersagt Hipp-Werbeslogan für Kindermilch - irreführend

13.07.2020 - Deutschland

Das Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Konkret geht es um Sätze wie «7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich» und «Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht». Diese Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale Aussage, dass ein Kind sieben Mal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden.

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«Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird», teilte die Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht bekommen hatte. «Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel.»

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