Neue Regeln für Überwachung von Lebensmittelbetrieben kommen

Freiwerdenden Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen eingesetzt

28.07.2020 - Deutschland

Die Bundesregierung will in dieser Woche neue Regeln für die Überwachung von Lebensmittelbetrieben auf den Weg bringen.

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Der Verwaltungsvorschrift zufolge, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll die Mindest-Frequenz für Routinekontrollen teils gesenkt werden, dafür soll es aber mehr «anlassbezogene Kontrollen» geben. Organisationen wie Foodwatch hatten dies in den vergangenen Monaten scharf kritisiert. Das Bundeskabinett soll die Neuregelung nach dpa-Informationen an diesem Mittwoch verabschieden, der Bundesrat muss auch noch zustimmen.

«Die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen werden gegenüber bisher geltenden Grundsätzen in vertretbarem Maß gelockert, damit die freiwerdenden Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen eingesetzt werden können», heißt es zur Erklärung in der Verwaltungsvorschrift.

Es bleibe möglich, einen Betrieb täglich zu kontrollieren, wenn eine Behörde feststelle, dass vom Betrieb ein entsprechend hohes Risiko ausgehe. Ziel sei nicht, die Kontrolldichte zu verringern, sondern sie stärker auf «neuralgische Punkte» auszurichten.

Für Lebensmittelkontrollen sind die Bundesländer zuständig, die Verwaltungsvorschrift gibt den Rahmen vor, insbesondere die Frequenzen für Regelkontrollen. Die Erfahrungen der Länder hätten gezeigt, dass bisherige Regeln zu Kontrollhäufigkeiten bei Regelkontrollen führen könnten, die «zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen lassen», heißt es in der Begründung der Änderung. Kritiker hatten gefordert, stattdessen mehr Personal einzustellen.

Konkret wird die Mindest-Frequenz der Regelkontrollen etwa für Betriebe der höchsten Risikoklasse von arbeitstäglich auf mindestens wöchentlich gesenkt, die der Risikoklasse 2 von wöchentlich auf mindestens monatlich. (dpa)

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