Nutri-Score: Nach Schaffung von Rechtssicherheit ist Anpassung an europäische Ernährungsempfehlungen der nächste Schritt
Mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung besteht nun die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verwendung des Nutri-Score in Deutschland, sodass er von Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft auf freiwilliger Basis eingesetzt werden kann.

© Lebensmittelverband Deutschland/Sandra Ritschel / Philipp Hengstenberg, Präsident Lebensmittelverband Deutschland e. V.
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"Es ist eine gute Sache, dass der Nutri-Score ab heute rechtssicher in Deutschland verwendet werden kann", sagt Philipp Hengstenberg, Präsident Lebensmittelverbands, beim Auftakttermin mit Bundesministerin Julia Klöckner und dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, anlässlich der Einführung des Nutri-Score in Deutschland. "Viele Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft, darunter auch zahlreiche Mitglieder des Lebensmittelverbands, nutzen den Nutri-Score bereits auf ihren Verpackungen oder haben angekündigt dies zukünftig zu tun", so Hengstenberg weiter.
Nach der erfolgreichen Einführung muss der zugrundeliegende Algorithmus im nächsten Schritt an den notwendigen Stellen nachgebessert werden. Denn der Nutri-Score ist nicht perfekt: "Nicht selten führt der derzeitige Algorithmus zu Ergebnissen, die wichtige Aspekte einer ausgewogenen Ernährung nicht ausreichend berücksichtigen. Gerade, wenn man ihn auf unterschiedlich zusammengesetzte Lebensmittel anwendet, kommen zum Teil paradoxe Bewertungen heraus, die den gängigen Ernährungsempfehlungen widersprechen", sagt Philipp Hengstenberg. "Deshalb ist unser Ansinnen, dass der Algorithmus an einigen Stellen nachjustiert wird. Das Ziel ist ausdrücklich nicht, die Bewertungsmethode zu verwässern, sondern sie zu verbessern."
Der Lebensmittelverband fordert, dass in einem nächsten Schritt auf europäischer Ebene die erforderlichen Nachbesserungen an dem zugrundeliegenden Algorithmus in einem unabhängigen Expertengremium abgestimmt werden. "Am Ende muss ein harmonisiertes europäisches System der Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung stehen, in dem sich alle Länder wiederfinden können", so Hengstenberg.
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