VKI-Test: Ethylenoxid in Sesam – 3 von 17 Produkten stark belastet
Ethylenoxid gilt als erbgutverändernd und krebserregend – dessen Einsatz ist in der EU verboten
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In der EU ist die Behandlung von Nahrungsmitteln mit Ethylenoxid zwar verboten, in Ländern wie etwa Indien ist dies aber durchaus noch üblich. „Ethylenoxid ist ein Gas, das Keime wie Salmonellen abtötet“, erläutert VKI-Ernährungswissenschafterin Birgit Beck. „Zugleich gilt es aber auch als erbgutverändernd und krebserregend. Deshalb wurde für Ethylenoxid in Österreich und der EU ein zulässiger Höchstgehalt von 0,05 mg pro kg festgelegt.“ Drei Produkte lagen im Test deutlich über diesem Wert, am stärksten belastet war aber die Sesamsaat von Heera: Hier enthielt bereits die Menge eines Esslöffels 0,55 mg Ethylenoxid. Dagegen konnte der Schadstoff erfreulicherweise weder in den 3 getesteten Tahin-Produkten noch in den Sesamkörnern, die aus biologischem Anbau stammten (6 Produkte), nachgewiesen werden.
„Wir raten dazu, besonders bei Produkten, die aus Indien stammen oder bei denen keine Herkunftsangaben gemacht werden, vorsichtiger zu sein. Auch wenn im Rahmen des Tests sowohl bedenkliche als auch unbedenkliche Produkte indischen Ursprungs sind: Ein Großteil der vom EU-Schnellwarnsystem in den letzten Monaten herausgefilterten belasteten Sesam-Produkte stammt von dort“, so Birgit Beck abschließend.
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