Einspruch gegen Patent auf Wassermelonen
Schon über 14.000 Menschen unterstützen Petition gegen Pseudo-Erfindungen
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Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen sind in Europa verboten. Dennoch finden Konzerne immer wieder Argumente, um dieses Verbot zu umgehen. Das Europäische Patentamt (EPA) hat viele Schlupflöcher etabliert und erteilt immer wieder derart umstrittene Patente. Heute, Dienstag, tagt der EPA-Verwaltungsrat, der trotz jahrelanger Diskussionen diese Patente nicht stoppen konnte. Wassermelonen mit buschigem Wuchs sind in deren afrikanischen Ursprungsländern altbekannt. Im Fall dieses Patents wird die Tatsache, dass die Pflanzen mit gängigen Verfahren so bearbeitet wurden, dass sie weniger Kerne bilden, als „technische Erfindung“ ausgegeben. Patentiert wurden die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte. „Der zusätzliche technische Schritt ist nicht erfinderisch und verändert nichts am Wuchs der Pflanzen oder der Qualität ihrer Früchte. Von diesem Patent profitieren BASF und das Patentamt. Die Interessen der Öffentlichkeit werden hintergangen“, erklärt Dagmar Urban.
ARCHE NOAH und „No Patents on Seeds!“ warnen, dass immer mehr Pseudo-Erfindungen patentiert werden sollen. Um die Schlupflöcher zu schließen, hat das Bündnis eine europaweite Petition gegen den Missbrauch des Patentrechts gestartet. „Das Melonen-Patent ist ein weiterer Beleg dafür, dass das Europäische Patentamt das Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen nicht durchsetzt“, erklärt Dagmar Urban von ARCHE NOAH. „Gemeinsam mit schon über 14.000 Menschen alleine aus Österreich fordern wir in der aktuellen Petition, dass die verantwortlichen MinisterInnen das Problem ein für alle Mal lösen“, sagt Dagmar Urban abschließend.
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