Mehrwertsteuer: ProVeg fordert, Pflanzenmilch als Grundnahrungsmittel zu besteuern
Streichung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Grundnahrungsmittel?
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„Eine Streichung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Grundnahrungsmittel ist für Verbraucher und Umwelt dringlich – und muss Pflanzenmilch selbstverständlich einschließen“, erklärt ProVeg-Geschäftsführer Matthias Rohra. „Konsequenterweise müssten aber auch die steuerlichen Subventionen für tierische Lebensmittel abgeschafft werden“, mahnt er.
Verbraucher entlasten, Umwelt schützen
Die geforderte Mehrwertsteuer-Befreiung soll den inflationsbedingt stark angezogenen Lebensmittelpreisen begegnen. Zudem ist die Armutsquote laut Paritätischem Gesamtverband massiv gestiegen – die Tafeln kommen eigenen Angaben zufolge bereits an ihre Grenzen. Preiserhöhungen bei Gütern des täglichen Konsums merken Verbraucher besonders stark. Experten schätzen diese „gefühlte Inflation“ noch einmal deutlich höher ein als die allgemeine Teuerungsrate von zuletzt 7,4 Prozent.
Die steuerliche Maßnahme soll aber auch das Konsumverhalten in Richtung einer gesunden und umweltfreundlichen Ernährung mit einem höheren Pflanzenanteil lenken. Laut einer aktuellen Studie im Fachmagazin Nature Food kann ein Ersatz tierischer Lebensmittel durch pflanzliche Produkte die ernährungsbedingten Umweltauswirkungen um mehr als 80 Prozent reduzieren. Aus der Sicht von ProVeg muss die Mehrwertsteuer-Befreiung daher unbegrenzt und für alle pflanzlichen Nahrungsmittel des täglichen Gebrauchs gelten.
Bares Geld – für Staat und Familien
Laut Berechnungen des Öko-Instituts könnten Verbraucher rund 30 Euro pro Kopf und Jahr sparen, wenn pflanzliche Produkte von der Steuer befreit und tierische Produkte mit 19 Prozent besteuert würden. Angenommen wird dabei eine Reduzierung des Verbrauchs tierischer Produkte um gut 10 Prozent. Eine vierköpfige Familie käme somit auf Einsparungen von bis zu 120 Euro im Jahr. Auch der Staat dürfte sich über Mehreinnahmen von voraussichtlich über 2 Milliarden Euro freuen. Diese könnten den Umbau der Tierhaltung finanzieren oder Haushalte mit geringem Einkommen zusätzlich entlasten.
Würde Pflanzenmilch im Umsatzsteuergesetz als Grundnahrungsmittel geführt, könnten Verbraucher auch hier von einer Mehrwertsteuer-Befreiung profitieren. „Je nach Marke und Sorte könnten Konsumenten bei Pflanzenmilch 16 bis 48 Cent pro Packung einsparen“, berechnet Dirk Liebenberg, Senior Project Manager Food Industry & Retail bei ProVeg. Bei einem Verbrauch von einem Liter Pflanzenmilch pro Kopf und Woche ergäben sich für eine vierköpfige Familie so noch einmal Einsparungen von rund 30 bis 100 Euro im Jahr.
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