EU will Mineralöl-Grenzwerte für Lebensmittel einführen
foodwatch fordert: Lebensmittel müssen frei von krebsverdächtigen Mineralölen sein
Die Europäische Union will Grenzwerte für Mineralölverunreinigungen in Lebensmitteln einführen. Darauf hat sich der zuständige Ausschuss der EU-Kommission (Committee on Plants, Animals, Food and Feed) geeinigt. Für sogenannte aromatische Mineralöle (MOAH), die unter Verdacht stehen, krebserregend und erbgutverändernd zu sein, sollen ab sofort in allen Lebensmitteln Obergrenzen gelten. Bisher gab es lediglich für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Grenzwerte für Mineralölrückstände. Die Entscheidung wurde im Zusammenhang mit den von foodwatch im Dezember 2021 veröffentlichten Mineralöltests getroffen. Die Konsument*innenschutz-Organisation hatte in 5 Ländern bedenkliche Rückstände von Mineralölen in Lebensmitteln gefunden.

Symbolbild
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„Die Einführung von Grenzwerten für krebsverdächtige Mineralöle in Lebensmitteln ist längst überfällig und ein wichtiger, aber noch nicht ausreichender Schritt für mehr Konsument*innenschutz. Denn Lebensmittel müssen gänzlich frei von Mineralölen sein, die Krebs auslösen und das Erbgut schädigen können
“, fordert Lisa Kernegger, Leiterin von foodwatch Österreich.
Die Konsument*innenschutzorganisation forderte daher den Bundesminister für Konsumentenschutz, Johannes Rauch, auf, sich in Brüssel für eine konsequente Nulltoleranz gegenüber krebsverdächtigen Mineralölen in allen Lebensmittelkategorien einzusetzen.
foodwatch setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Lebensmittel frei von potenziell krebserregenden aromatischen Mineralölen sind. Zuletzt hat foodwatch Ende 2021 Laboranalysen veröffentlicht. Daraufhin hat sich der verantwortliche Ständige Ausschuss der EU-Kommission mit der Belastung von MOAH in Lebensmitteln befasst.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) setzt sich aus Vertreter*innen aller EU-Länder und der Europäischen Kommission zusammen. Die Entscheidung für Mineralöl-Grenzwerte fiel in der Sitzung am 21. April 2022. Die Regelung gilt ab sofort, ist jedoch noch nicht rechtsverbindlich. Die Mitgliedstaaten können individuell entscheiden, ob sie die Anforderungen durchsetzen. Ende 2022 will die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA eine überarbeitete Risikobewertung zu Mineralölen veröffentlichen.
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