Klare Regeln für Insekten als Lebensmittel
Umfassende Sicherheitsbewertung vor der Zulassung – Kennzeichnung auf dem Etikett vorgeschrieben
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- Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
- Hausgrille (Acheta domesticus)
- Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt
Hinweis auf mögliche allergische Reaktion
Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, muss in der Zutatenliste auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handelt. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder ggf. Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Außerdem werden im Zulassungsverfahren Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten festgelegt. Auch im Nationalen Rückstandskontrollplan, der Lebensmittel tierischer Herkunft systematisch auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht, sind Insekten berücksichtigt. Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU sind ebenfalls getroffen worden.
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