Beschwerden wegen Greenwashing

Betroffene Unternehmen sind unter anderem Coca-Cola Schweiz und Hipp

10.07.2023 - Schweiz
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Symbolbild

Der Konsumentenschutz reicht Beschwerden gegen Coca Cola Schweiz, Hipp, Swisscom und fünf weitere Unternehmen ein. Die insgesamt elf Beschwerden richten sich gegen die Klima-Werbeaussagen dieser Unternehmen. Schönfärberei und haltlose Behauptungen in Bezug auf Klimafreundlichkeit führen Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre. Für den Konsumentenschutz ist klar: Der Bund muss klare Regeln für Klima-Werbeversprechen erlassen.

Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden mit «grünen» Aussagen beworben. So sollen zum Beispiel Handyabos «klimaneutral», Heizöl «CO2-neutral» oder Kinderbrei sogar «klimapositiv» sein. Die inflationäre Verbreitung von Aussagen über die Klimawirksamkeit von Produkten und Dienstleistungen stimmt skeptisch: Tatsächlich zeigt eine Analyse des Konsumentenschutzes von etlichen Beispielen, dass viele Werbeaussagen übertrieben oder sogar haltlos sind. Sie werden weder genauer erklärt noch nachgewiesen. Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, ist klar: «Damit werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt.»

Elf Beschwerden eingereicht

Aus diesem Grund hat der Konsumentenschutz elf Beschwerden gegen Werbeaussagen von acht Unternehmen eingereicht:

  • acht Beschwerden auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beim SECO,
  • drei Beschwerden bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) wegen unlauterer Werbung.

Der Konsumentenschutz fordert in allen Fällen ein entschiedenes Handeln der jeweiligen Gremien.

Betroffene Unternehmen:

  • Agent Selly
  • Avis
  • Coca-Cola Schweiz
  • Eliteflights
  • Hipp
  • Kübler
  • Swisscom
  • Zoo Zürich

Detaillierte Informationen zu den Beschwerden: Mediendossier

Umstrittene Kompensationen

Die Klimaversprechen können oft nur durch eine CO2-Kompensation erreicht werden, d.h. durch Projekte an einem anderen Ort, die CO2-Emissionen verhindern. Das Unternehmen selbst unternimmt nichts, sondern zahlt, damit andere stellvertretend kompensieren. Mit anderen Worten: Klimaschutz wird zur Aufgabe der anderen. Kompensiert wird vorzugsweise im Ausland, zum Beispiel in Form von Projekten, die den Wald vor Abholzung schützen oder neuartige Kochherde bereitstellen. Die Wirkung der Projekte ist für die Konsumentinnen und Konsumenten kaum nachzuvollziehen. Darüber hinaus stehen Waldprojekte massiv in der Kritik: Verschiedene wissenschaftliche Studien kommen zu dem Schluss, dass Waldprojekte wenig an der CO2-Konzentration in der Atmosphäre ändern. 

Europa macht vorwärts. Was macht die Schweiz?

Der Bundesrat zeigt indes wenig Interesse, eine Regulierung bezüglich «Green Claims» voranzutreiben, wie die Beantwortung von zwei Vorstössen im Parlament zeigt. Im Gegensatz zur Schweiz haben einige Nachbarländer bereits Leitlinien verabschiedet, um Greenwashing zu verhindern. Das Europäische Parlament möchte künftig die Verwendung von Slogans wie «CO2-neutral» oder «kohlenstoffneutral» gar grundlegend verbieten, da diese von Konsumentinnen und Konsumenten oftmals missverstanden werden und somit irreführend sind. Die Schweiz muss sich daran ein Beispiel nehmen und der Flut von nichtssagenden, aber täuschenden Claims Einhalt gebieten. Für Sara Stalder ist klar: «Es gibt keinen Grund, warum die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten vor irreführenden Umweltversprechen weniger gut geschützt sein sollen als die europäischen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln.»

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