Tönnies zieht Klage vor Gericht in Teilen zurück - Rest abgewiesen
Der Kreis Gütersloh hatte im Juni 2020 nach einem Hochschnellen der Infektionszahlen im Kreis und unter den Beschäftigen des Fleischverarbeitungsbetriebs den Betrieb untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück in Ostwestfalen umgehend Klage eingelegt. Vor der Verhandlung hatte Tönnies im Juli 2023 auf einen Teil der Klage verzichtet und sich auf die Einschränkung bei einer Tochterfirma konzentriert. Die transportiert als Speditionsunternehmen Waren von Tönnies und auch von anderen Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Rheda-Wiedenbrück haben.
Tönnies hatte beklagt, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt hatte, Fahrer und Lastwagen dieser Firma auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen. Zumindest hatte es das Unternehmen so aus mündlichen Verfügungen und Absprachen mit dem Kreis abgeleitet.
Das Verwaltungsgericht aber konnte dafür keine Belege finden. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Korte in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Tönnies kann Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen./lic/DP/jha (dpa)
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.