Italien verbietet Herstellung und Verkauf von Laborfleisch
Für die Herstellung von Fleisch im Labor werden lebenden Tieren Stammzellen entnommen, die in einer Kulturflüssigkeit aus Fetten, Aminosäuren, Vitaminen, Mineralien und Zucker landen. Dort vermehren sie sich und wachsen zu Muskelgewebe heran. Für Fleisch aus dem Labor müssten daher keine Tiere getötet werden, was von Tierschützern befürwortet wird. Auch der Umweltaspekt wird oft hervorgehoben.
Politiker der Regierungsparteien zeigten sich nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer erfreut. «Uns geht es dabei um den Schutz unserer Tradition, unserer Produkte und vor allem der Gesundheit der Italiener», sagte etwa der Lega-Politiker Davide Bergamini.
Von der Opposition hagelte es dagegen Kritik. Insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird von ihr bezweifelt. Es könne zudem mit einem pauschalen Verbot gegen internationales Recht sowie europäische Vorschriften verstoßen, so dass ein Konflikt mit der EU-Kommission drohen könnte.
Verstöße sollen dem Gesetz zufolge mit Geldstrafen von bis zu 60 000 Euro sowie der Beschlagnahmung von Ware geahndet werden.
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