Granini Trinkgenuss Orange ist »Mogelpackung des Jahres 2024«
Verbraucherzentrale Hamburg fordert mehr Schutz vor Preistricks im Supermarkt
Die Verbraucherzentrale Hamburg, die jährlich zur Wahl der »Mogelpackung des Jahres« aufruft, sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert: Der Gesetzgeber muss Verbraucherinnen und Verbraucher endlich besser vor den Mogeleien der Unternehmen schützen.
Eckes-Granini trickst besonders dreist
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben Eckes-Granini zu Recht einen Denkzettel verpasst. Der Anbieter hat seinen hundertprozentigen Orangensaft gestreckt und auch noch versucht, dies zu vertuschen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Etikett der Flasche des Granini Trinkgenuss Orange sei nahezu unverändert, einen Hinweis auf die neue Zusammensetzung der Zutaten suche man vergebens. Lediglich die prominente Auslobung „100% Fruchtsaft“ fehle auf der Banderole, werde aber unverständlicherweise nicht durch die Angabe „50% Fruchtsaft“ ersetzt.
Bei einer Stichprobe der Verbraucherschützer in rund 20 Hamburger Supermärkten war das Getränk aktuell nicht erhältlich. „Wahrscheinlich hat Eckes-Granini die Belieferung eingestellt, weil sich das Unternehmen und die Händler nicht über den Preis einigen konnten“, erklärt Valet. Ernteausfälle durch den Klimawandel und eine Pflanzenkrankheit bei Orangenbäumen haben zuletzt zu massiven Preissteigerungen für Orangensaftkonzentrat geführt, die Saftproduzenten unter Druck setzen.
Verbraucherschützer fordern mehr Preisklarheit und -wahrheit
Für Verbraucherschützer Valet ist nachvollziehbar, dass Unternehmen versuchen, höhere Kosten an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Doch schrumpfende Füllmengen und der Verzicht auf wertvolle Zutaten seien der falsche Weg, um Margen zu sichern. „Statt Shrink- und Skimpflation brauchen wir mehr Preisklarheit und -wahrheit“, fordert Valet.
Fehlende Transparenz beim Lebensmitteleinkauf verärgert Verbraucher und Verbraucherinnen. Eine aktuelle repräsentative Studie des Projekts Lebensmittelklarheit hat gezeigt, dass 81 Prozent von ihnen versteckte Preiserhöhungen als Täuschung wahrnehmen.
Abstimmungsergebnis im Überblick
Mit der »Mogelpackung des Jahres« rückt die Verbraucherzentrale Hamburg die Tricksereien der Unternehmen ins Rampenlicht. „Wir machen sichtbar, was die Anbieter lieber verbergen würden“, so Valet. Insgesamt 32.441 Verbraucherinnen und Verbraucher haben dieses Mal an der Wahl teilgenommen und damit deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Die abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die fünf nominierten Kandidaten.
- Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini: 15.694 Stimmen (48,4 %)
- Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter: 6.892 Stimmen (21,2 %)
- Cremissimo Bourbon Vanille von Unilever: 4.544 Stimmen (14,0 %)
- Dove Duschcreme von Unilever: 3.086 Stimmen (9,5 %)
- Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord: 2.225 Stimmen (6,9 %)
Verbraucherzentrale fordert Kennzeichnungspflicht
Die Kandidatenliste zeige laut Verbraucherzentrale, dass gesetzliche Vorgaben für eine klare Kennzeichnung von Mogelpackungen notwendig seien. In anderen Ländern habe man dazu bereits Maßnahmen ergriffen: In Ungarn und Frankreich etwa müssten Lebensmitteleinzelhändler seit dem vergangenen Jahr Mogelpackungen mit einem Hinweis am Regal kenntlich machen. In Brasilien seien sogar Warnhinweise direkt auf der Verpackung vorgeschrieben. „Aber in Deutschland gibt es trotz Ankündigungen und Versprechungen praktisch keine Vorgaben, um dreiste Mogeleien einzuschränken. Die Politik lässt Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren im Stich“, so Valet.
Meistgelesene News
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.