foodwatch-Forderung nach gesetzlicher Altersgrenze ist unverhältnismäßig
Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) weist Forderungen von foodwatch nach gesetzlichen Altersgrenzen für Energydrinks zurück. In Deutschland besteht ein strikter Rechtsrahmen für Energydrinks, der über die EU-rechtlichen Vorgaben hinausgeht. Dieser beruht auf einer umfassenden wissenschaftlichen Risikobewertung und umfasst insbesondere verbindliche Höchstmengen für typische Zutaten.

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Energydrinks sind sicher und in Deutschland als Untergruppe der koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke gesetzlich besonders reglementiert. Diese beruhen wie die übergreifende Regulierung auf EU-Ebene auf den langen Erfahrungen mit der Produktkategorie sowie vielfältigen wissenschaftlichen Risikobewertungen.
Der wafg-Verhaltenskodex für die verantwortungsvolle Kennzeichnung und Vermarktung von Energydrinks verpflichtet die unterzeichnenden Unternehmen zur Einhaltung von verbindlichen Prinzipien. Dabei verzichten die Hersteller ausdrücklich auf eine zielgerichtete Ansprache von Kindern.
wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß: "foodwatch versucht erneut, auf Grundlage eines sehr einseitigen Verständnisses eine politische Regulierung zu erreichen. Auf der Grundlage aller gesicherten Verzehrdaten gibt es in Deutschland keine Situation, die gesetzliche Abgabeverbote als verhältnismäßig rechtfertigen."
Der Beitrag von Energydrinks zur gesamten täglichen Koffeinaufnahme bei Erwachsenen und Jugendlichen ist sehr gering und bei Kindern vernachlässigbar. So tragen Energydrinks zur gesamten täglichen Koffeinaufnahme bei Kindern nur rund 1 % und bei Jugendlichen nur 4 % bei. In allen Altersgruppen machen andere Koffeinquellen (wie Kaffeegetränke, Teegetränke, koffeinhaltige Limonaden, Kakaogetränke und Schokolade) bei weitem den größten Anteil des Koffeinkonsums aus (weiterführende Informationen sind abrufbar unter: www.wafg.de/Energydrinks).
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aktuell zur Datenerhebung zum Energy Drink-Konsum und seinen gesundheitlichen Effekten bei Jugendlichen als zentrales Ergebnis mitgeteilt, dass die bisher vorliegenden Ergebnisse der EDKAR-Studie "keine Hinweise auf besorgniserregende Auswirkungen auf das Herz" geben.
Die wafg hatte bereits im Öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag zum Bürgergutachen Ernährung darauf hingewiesen, dass die dortigen Ergebnisse auf mehr als fragwürdiger Grundlage beruhen und der Bürgerrat einseitig zum Thema beraten wurde (siehe weiterführend www.wafg.de/Einordung-Fachgespräch ).
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