Pastis gilt als typisch französischer Schnaps, der vor allem im Süden Frankreichs verbreitet ist. Tatsächlich handelt es sich um eine relativ junge Entwicklung. Im März 1915 wurden Herstellung, Vertrieb und Konsum der Thujon-haltigen Kräuterspirituose Absinth sowie von ähnlichen Spirituosen, beispielsweise den Anislikören, verboten. In der Provence stellten Bauern heimlich einen Ersatz für den verbotenen Absinth her. Sein Name stammt vom okzitanischen Wort pastís ab, beziehungsweise vom französischen pastiche, was ‚Nachahmung‘ bedeutet. Erst 1922 wurde in Frankreich gesetzlich anerkannt, dass Anisliköre im Unterschied zu Absinth bis auf den Alkohol unschädlich seien und somit wieder erlaubt waren. Der Alkoholgehalt war in Frankreich ursprünglich auf 30 Vol.-% beschränkt. 1922 wurde der erlaubte Gehalt auf 40 Vol.-%, 1938 auf 45 Vol.-% erhöht.
Die Aromatisierung mit pflanzlichen Extrakten kann gemäß Verordnung (EG) Nr. 110/2008 – wie bei anderen Spirituosen mit Anis auch – nach verschiedenen Verfahren (oder Kombinationen daraus) erfolgen:
- Mazeration und/oder Destillation,
- erneute Destillation des Alkohols unter Zusatz von Samen oder anderen Teilen von Anis, Sternanis, Fenchel, oder anderen Pflanzen, die im Wesentlichen das gleiche Aroma aufweisen,
- Beigabe von natürlichen destillierten Extrakten von Anispflanzen.
Weitere natürliche Pflanzenextrakte oder -samen sind erlaubt, soweit der Anisgeschmack vorherrschend bleibt. Als Pastis darf eine Spirituose jedoch nur bezeichnet werden, wenn sie außer den erwähnten Pflanzenauszügen natürliche Extrakte aus Süßholz (Glycyrrhiza glabra) enthält. Der Glycyrrhizinsäuregehalt muss mindestens 0,05 Gramm pro Liter betragen und darf 0,5 Gramm pro Liter nicht übersteigen. Pastis darf nicht mehr als 100 Gramm Zucker pro Liter enthalten. Sein Anetholgehalt muss zwischen 1,5 und 2,0 Gramm pro Liter liegen.