Gericht: Getränkebeutel der 'Capri-Sonne' ist schützenswert

23.12.2013 - Deutschland

Braunschweig  (dpa-AFX) - Die charakteristische Form der Capri-Sonne-Trinkbeutel darf die Konkurrenz einem Gerichtsurteilzufolge nicht einfach kopieren. Der Capri-Sonne-Produzent SiSi-Werkegenieße mit seinen sogenannten Standbodenbeuteln eine schützenswerte Sonderstellung, entschied das Landgericht Braunschweig am Freitag. Der Konkurrent Riha Wesergold aus Rinteln bei Hameln hatte eigene Fruchtsäfte in dem auch von Soßen bekannten Verpackungsbehälter im europäischen Ausland angeboten. Dem schob das Gericht nun einen Riegel vor (22 O 1917/13). Begründung: Verwechslungsgefahr. Eine Berufung ist möglich. Riha war für eine Stellungnahme zunächst nichtzu erreichen./loh/DP/jha

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