Statement von Christoph Barre, geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Ernst Barre, zur Presseveröffentlichung des Bundeskartellamts vom 13.1.204

14.01.2014 - Deutschland

Lübbecke - Im Zusammenhang mit dem Kartellrechtsverfahren gegen deutsche Großbrauereien wurde in einer heutigen Pressemeldung des Bundeskartellamts auch unser Unternehmen, die Privatbrauerei Barre, erwähnt. Damit wird der Eindruck erweckt, wir, ein mittelständisches Unternehmen der Brauwirtschaft, hätten uns in den Jahren 2006 und 2008 aktiv an Preisabsprachen in der Bierbranche beteiligt. 

Dieses bestreiten wir mit Nachdruck!

Zur Historie: 
Im Fokus des Bundeskartellamts standen zunächst lediglich sechs nationale Großbrauereien. Gegen die kleineren mittelständischen Brauereien (wie Barre) wurden keine Vorwürfe erhoben.

Die mittelständische Brauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen geriet erheblich später, nämlich erst Anfang 2013, in den Fokus der Ermittler, weil ein aus dem Kreis der Großbrauereien stammender Kronzeuge aussagte, er habe die kleineren Brauereien im Rahmen zweier Arbeitskreissitzungen des NRW-Brauereiverbandes im Juni 2006 bzw. September 2007 über die bevorstehenden Preiserhöhungen seines Hauses informiert.

Aufgrund dieser Kronzeugenaussage wurde eine ganze Reihe kleinere mittelständische Privatbrauerein zu Unrecht belastet - darunter auch unser Haus. Bemerkenswert ist, dass der Vorwurf dieses Informationsaustausches von allen Repräsentanten der kleineren Brauereien mit Nachdruck bestritten wird.

Aber selbst wenn der Vorwurf des Bundeskartellamts zutreffen würde, so wäre, zumindest was die mittelständische Brauwirtschaft angeht, der Vorwurf einer Preisabsprache unzutreffend. Letztlich gehören zu einer Preisabsprache mindestens zwei Parteien. Vorgeworfen wird uns aber lediglich, wir hätten auf die Preiserhöhungsrunde der Großbrauereien reagiert, was ebenfalls nicht zutrifft.

Wir können nachweisen, dass die von der Privatbrauerei Barre in der Vergangenheit umgesetzten Preiserhöhungen, konkret auch die relevanten Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008, in keiner Weise durch Absprache mit Wettbewerbern zustande gekommen sind bzw. davon beeinflusst wurden. 

Dieses haben wir dem Bundeskartellamt - unterlegt mit vielen Dokumenten und Zeugenaussagen - aus unserer Sicht plausibel dokumentiert.

Aber sowohl unsere als auch die Stellungnahmen der anderen betroffenen kleineren Brauereien haben offenbar nicht dazu geführt, die Auffassung des Bundeskartellamts zu ändern, was aufgrund der Faktenlage aus unserer Sicht unverständlich ist.

Als Folge standen wir als Unternehmen vor der Entscheidung, uns entweder auf ein voraussichtlich zwei bis drei Jahre andauerndes kostenträchtiges Gerichtsverfahren einzulassen, bei dem wiederum Aussage gegen Aussagen gestanden hätte. 

Ein solches Verfahren wäre mit Kosten von voraussichtlich einigen hunderttausend Euro für unser Unternehmen verbunden gewesen. Zudem ist ungewiss, wie das zuständige Gericht die widersprechenden Zeugenaussagen gewertet hätte. In vergleichbaren Fällen ist es oftmals zu Vergleichsurteilen gekommen, womit wiederum eine große und zudem unkalkulierbare finanzielle Belastung unseres Unternehmens verbunden gewesen wäre.

Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen haben wir dann ein sogenanntes Settlement-Gespräch mit dem Bundeskartellamt geführt. In diesem Gespräch ging es ausschließlich um wirtschaftliche Belange, nicht um den Vorwurf selber. Letztlich ist es gelungen, auf dieser Basis eine für uns finanziell tragbare Kompromisslösung zu vereinbaren. 

Problematisch ist insbesondere, dass wir uns gezwungen sahen, aus rein rational-wirtschaftlichen Überlegungen heraus gegen unsere Rechtsauffassung zu handeln.

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