Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission ist kein Geheimbund

20.03.2014 - Deutschland

Vor dem Hintergrund der aktuellen Kritik an der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) widerspricht der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) den falschen und wahrheitsverzerrenden Darstellungen über die Arbeit des Gremiums und der Rolle der Wirtschaft. BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff stellt klar: "Die Lebensmittelbuch-Kommission arbeitet sinnvollerweise nach dem Konsensprinzip. Alle Leitsätze, die bisher verabschiedet wurden, sind auch von den Vertretern aus der Verbraucherschaft mitgetragen. Wer sich also über angeblich irreführende Produktbezeichnungen beschwert, sollte auch bei den anderen drei Gruppen vorstellig werden."


Die DLMBK ist ein unabhängiges, paritätisch zusammengesetztes Gremium mit einem klaren gesetzlichen Auftrag und einer Geschäftsordnung, die zum Konsens verpflichtet; hierauf beruhen die Arbeit der DLMBK und ihre Leitsätze. Diese machen keine Vorgaben oder legen Produktbezeichnungen fest; Leitsätze haben die Funktion, Merkmale von Lebensmitteln zu beschreiben, die nach Auffassung aller maßgeblich am Lebensmittelverkehr Beteiligten - Verbraucher, Wissenschaft, Überwachung und Wirtschaft - objektiv üblich sind. Die Beschreibung dieser sogenannten Verkehrsauffassung ist nur mit der Kompetenz sämtlicher Verkehrskreise zu erfüllen und orientiert sich an vielen Kriterien. Minhoff erklärt: "Es erfordert Sachkenntnisse über die Herstellung von Lebensmitteln, um Zusammensetzungen oder prozentuale Anteile von Zutaten realitätsbezogen diskutieren zu können. Eine "Kalbsleberwurst", die zur Hälfte aus Kalbsleber besteht, kann gar nicht hergestellt werden und wäre ungenießbar. Das können Verbraucher aber nun mal nicht wissen. Eine Befragung nach der Erwartungshaltung der Konsumenten kann also nicht der alleinige Maßstab sein. Ein solches, einseitiges Lebensmittelbuch ist denkbar, wäre aber irrelevant für die Praxis."

Das zuständige Bundesministerium hat eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, die die langjährig geübte Arbeitsweise der DLMBK und die Wirkungsweise der Leitsätze analysieren soll. In diesem Zusammenhang wird auch die Vertraulichkeit der Arbeit der DLMBK geprüft. Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft steht den Ergebnissen und möglichen Verbesserungsansätzen offen gegenüber. "Wir sind für konstruktive Diskussionen, auch über das Thema Transparenz. Die DLMBK hat sich nichts vorzuwerfen, denn entgegen der Darstellung haben die Gerichte abschließend gegen die Herausgabe der Protokolle gesprochen. Wichtig an dem Findungsprozess von Leitsätzen sind doch die Ergebnisse - nicht die Wortprotokolle", betont Minhoff. Abgesehen davon können bereits seit ein paar Jahren die Sachstandsberichte der DLMBK im Internet eingesehen werden. Diese geben im Einzelfall sogar Auskunft, welche Gruppe sich mit einem Vorschlag nicht einverstanden erklärt hat. "Von Geheimniskrämerei kann also keine Rede sein, die DLMBK ist schließlich kein Geheimbund", so Minhoff.

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches sind ein unverzichtbarer Bestandteil für den Lebensmittelverkehr und für alle am Markt beteiligten Kreise. Sie beschreiben objektiv, welche Merkmale für die Herstellung und Beschaffenheit von Lebensmitteln üblich sind. Sie enthalten z. T. Mindestanforderungen und haben damit auch eine Schutzfunktion z. B. für traditionelle Produkte. Die hohe Anerkennung dieses Instrumentariums beruht gerade auf der ausgewogenen Zusammensetzung des Gremiums, dessen Unabhängigkeit und der Einbindung von Sachverstand. BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff resümiert: "Diese breite Akzeptanz sollte nicht durch absurde Beispiele und durch Unwahrheiten öffentlich herabgesetzt werden, nur weil bestimmte Organisationen aus reinem Eigeninteresse heraus die Arbeit der Kommission zu diskreditieren suchen."

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

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