Imker ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Nach den bisherigen Gerichtsentscheidungen steht fest, dass Imker Schadensersatz verlangen können, wenn Imkereiprodukte infolge des Eintrags von Gentechnik-Pollen nicht verkauft werden dürfen oder wenn der Imker infolgedessen Kennzeichnungsmöglichkeiten verliert ("ohne Gentechnik", "Bio"). Es fehlt in Deutschland aber immer noch an einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Bienen und der Imkerei, damit solche Gentechnikeinträge möglichst von vornherein vermieden werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied 2012, Bablok habe keinen Anspruch, vor der Verunreinigung durch Gentechnik-Pollen geschützt zu werden. Bis der Gesetzgeber den Konflikt befriedigend geregelt habe, müsse der Imker selbst dafür sorgen, dass keine solchen Pollen in den Honig gelangen, indem er mit seinen Bienenvölkern abwandere.
Bablok zog daraufhin im Herbst 2013 vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht entschied jedoch nicht in der Sache und wies die Klage ab, weil der Mais MON 810 in Deutschland derzeit nicht angebaut werden dürfe und die Zulassung des Pollens als Lebensmittel bevorstehe. Das elementare Interesse von Imkern, naturreinen und gentechnikfreien Honig zu erzeugen, bleibt damit unberücksichtigt. Dass die Politik die Sorgen der Imker und der Verbraucher nicht ernst nimmt, zeigte auch die Abstimmung der EU-Landwirtschaftsminister zum Anbau des gentechnisch veränderten Maises "NK 1507" im Februar dieses Jahres. Hier kam nicht die notwendige Stimmenanzahl für eine Ablehnung zusammen. Deutschland enthielt sich und trägt so maßgeblich dazu bei, dass die Maissorte demnächst in der EU zugelassen wird.
"Dies ist ein Unding", meint Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V. (D.I.B.). Er fordert von der Bundesregierung, ihren Einfluss in der EU geltend zu machen, sich aktiv für einen Schutz der Imkerei einzusetzen und im nationalen Recht das Notwendige zu regeln: "Eine Koexistenz beim GVO-Anbau und Bienenhaltung ist nur möglich, wenn ausreichende Schutzabstände zu Bienenständen gesetzlich festgelegt werden."
Die renommierte Berliner Kanzlei GGSC wird Karl-Heinz Bablok auch in Karlsruhe vertreten. Der D.I.B. mit seinen über 92.000 Mitgliedern trägt die Kosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Bisher hatte das "Bündnis zum Schutz der Bienen", ein Zusammenschluss von Imker- und Lebensmittelverbänden, die Klagen organisiert und finanziert.
Thomas Radetzki, Vorstand vom Imkerverein Mellifera e. V. und Initiator des "Bündnis zum Schutz der Bienen" sagt: "Es ist unerträglich, dass sich nicht nur das Bundesverwaltungsgericht sondern auch die Bundesregierung darum drückt, Imkern und generell der Lebensmittelwirtschaft Rechtssicherheit zu geben. So bleibt uns Imkern keine andere Wahl, als vor dem Bundesverfassungsgericht um den Schutz unserer Produkte und Bienen zu kämpfen."
Bienen stellen nicht nur Honig her, mit ihrer Bestäubungsleistung bringen sie in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Nutzen von zwei Milliarden Euro im Jahr. Wie sollen künftig Wild- und Kulturpflanzen bestäubt werden, wenn Imker mit ihren Bienenvölkern aus dem Umfeld genveränderter Anbauflächen wegwandern müssen?
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