Verband: Freihandel darf Verbraucherschutz nicht aushebeln
Dabei müsse das in Europa vorherrschende Vorsorgeprinzip bewahrt werden, sagte die Leiterin des vzbv-Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik, Helga Springeneer. Das bedeute, dass Produkte und Dienstleistungen nicht auf den Markt gebracht werden dürften, wenn nach vorläufiger Risikobewertung negative Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu befürchten seien.
In den USA richte sich der Verbraucherschutz überwiegend nach dem Nachsorgeprinzip. «Das Chlorhühnchen ist ein Symbol dafür», sagte Müller. Die Standards bei der Produktion seien egal, «wenn man es zum Schluss saubermacht». Die beiden Prinzipien träfen bei Lebensmitteln, Chemikalien und Kosmetika aufeinander. Über das Freihandelsabkommen wird seit einem Jahr verhandelt, die nächste Runde beginnt am 14. Juli. Die Vereinbarung soll in der EU und den USA das Wirtschaftswachstum fördern und Arbeitsplätze schaffen. (dpa)
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