Reinert klagt gegen Kartellamtsbeschluss

Unternehmen wehrt sich gegen Vorwurf der Preismanipulation

16.07.2014 - Deutschland

Gegen das im Rahmen des sogenannten Wurstkartells vom Bundeskartellamt verhängte Bußgeld legen die zur H. & E. Reinert Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen H. & E. Reinert Holding GmbH & Co. KG und die Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG Rechtsmittel ein. Die Unternehmen kündigen eine Klage gegen den Bescheid beim zuständigen Oberlandesgericht in Düsseldorf an.

Die mittelständischen Wurstwarenhersteller reagieren damit auf den heute zugestellten Bescheid des Bundeskartellamts, der das Unternehmen zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Der Geldstrafe waren Ermittlungen gegen insgesamt 21 Unternehmen aus der Wurstbranche vorausgegangen, denen das Bundeskartellamt illegale Preisabsprachen vorwirft. „Wir waren an keinen Absprachen mit Konkurrenten beteiligt, die das Ziel verfolgten, illegal Preise zu manipulieren“, erklärt Firmenchef Hans-Ewald Reinert, der das Unternehmen in der dritten Generation führt. „Wir wollen deshalb im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens vor einem unparteiischen Gericht, die Vorwürfe gegen uns und die Rechtmäßigkeit des verhängten Bußgeldes prüfen lassen.“

Im Zuge der Ermittlungen des Bundeskartellamts ist die gesamte Wurstbranche und mit ihr gewachsene mittelständische Strukturen unter Generalverdacht geraten. Die zirka 300 überwiegend familiengeführten Betriebe verbinden über Jahre gewachsene Formen der Kooperation. „Gegenwärtig herrscht tiefe Verunsicherung in der Branche darüber, welche Verhaltensweisen noch erlaubt sind und welche nicht. Und man ist schneller mit dem Vorwurf der Kartellbildung konfrontiert als man denkt. Wir Mittelständler brauchen deshalb dringend Rechtssicherheit. Die Klage beim OLG Düsseldorf soll auch hier für Klarheit sorgen“, so Reinert.

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