Die Auswirkungen der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) für Hersteller

21.07.2014 - Deutschland

Informieren statt Kennzeichnen: Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) löst die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) ab.

In Deutschland tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) am 13. Dezember 2014 verbindlich in Kraft. Vor allem auch Online-Händler müssen hier weitreichende Änderungen berücksichtigen.


Stammdatenmanagement

Um Reibungsverluste in der Zuliefererkette der Lebensmittelherstellung zu vermeiden, ist es wichtig, dass nährwert- und kennzeichnungsrelevante Daten (Big Seven) den Spezifikationen beigelegt sind.
Ab Dezember 2014 sind folgende Angaben zu Lebensmitteln verpflichtend:

  • Bezeichnung des Lebensmittels,
  • Verzeichnis der Zutaten,
  • Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen,
  • Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten,
  • Nettofüllmenge des Lebensmittels,
  • Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum,
  • ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisung für die Verwendung,
  • Name oder Firma und Anschrift des Unternehmens,
  • ggf. Ursprungsland oder Herkunftsort,
  • Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden,
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol. % die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts,
  • Nährwertdeklaration, d. h. Brennwert und Angaben zu sechs Nährstoffen (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz).

Ergänzend können folgende Angaben gemacht und daher eventuell von Handelspartnern eingefordert werden:

  • einfach ungesättigte Fettsäuren,
  • mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
  • mehrwertige Alkohole,
  • Stärke,
  • Ballaststoffe;
  • in signifikanten Mengen vorhandene Vitamine oder Mineralstoffe.

Qualitativ hochwertige Stammdaten sind Grundvoraussetzung für die Erfüllung der in der LMIV beschriebenen Informationspflichten und eine wichtige Grundlage für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Innerhalb von Wertschöpfungsketten können Unternehmen mit Hilfe von EDI-Standards unterschiedliche Daten – inklusive aller von der LMIV geforderten Daten – elektronisch mit Partnern austauschen und Prozesse unternehmensübergreifend und effizient steuern.

Bereits heute ist der Austausch gut gepflegter Stammdaten eine große Herausforderung für Unternehmen. Die LMIV, die eine korrekte Weitergabe der Daten über die verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette vorschreibt, stellt die Lebensmittelunternehmen vor eine zusätzliche Aufgabe. Denn häufig befinden sich bei ihnen die geforderten Daten nicht in einem zentralen unternehmensinternen Datensatz, der einfach weitergegeben werden könnte. Um als Lieferant von Lebensmitteln die notwendigen Informationen gemäß LMIV 1169/2011 für die Verbraucherverpackung bereitzustellen bedarf es einer umfassenden Informationslogistik der im Endprodukt enthaltenen Rohstoffe mit Mengen, Nährwerten und Allergiepotenzialen. YAVEON bietet mit seiner Branchenlösung für die Nahrungsmittelindustrie alle notwendigen Werkzeuge um dieser Informationspflicht nachzukommen.

Die Bezeichnung des Lebensmittels wird über die Artikelbezeichnung dargestellt. Das Ablaufdatum wird chargenabhängig im System errechnet und mitgeführt. Diese Informationen werden auf diversen Dokumenten (Spezifikationen, Lieferscheine, Rechnungen etc.) sowie auf dem Chargenetikett ausgewiesen.

Zur Berechnung und Ausweisung der richtigen und aktuellen Nährwertangaben müssen die Rezepturverwaltung, die Chargenlogistik, die Merkmalsverwaltung, samt der eigentlichen Nährwertberechnung und die Etikettierung miteinander in Beziehung stehen. Bei YAVEON ProBatch ist dies durchgängig der Fall.


Berechnung der Nährwertangaben:

YAVEON ProBatch bietet die Möglichkeit einer umfangreichen Verwaltung von Merkmalen, die es Ihnen ermöglichen selbst komplexe Berechnungen durchzuführen. Mit dieser Merkmalsverwaltung kann die Zusammensetzung der Rezeptur hinsichtlich eines bestimmten Zielwertes aufgrund der gewählten Einsatzstoffe und -mengen ermittelt werden. Somit haben Sie z.B. die Möglichkeit, die Nährwertangaben eines Produktes zu ermitteln und zu verwalten. Genauso einfach lässt sich die GDA-Kennzeichnung des Tagesbedarfs mit Hilfe von Formeln automatisch anhand der Einsatzkomponenten berechnen. Das Ergebnis dieser komplexen Berechnungen kann – je nach gewünschter Darstellung – über die Merkmale oder als Freitext in die Spezifikation eingetragen und bei Bedarf via EDI übermittelt werden.

Nicht nur in Europa auch in Amerika und in anderen Ländern werden die Informationspflichten von Lebensmittelherstellern gegenüber den Verbrauchern zunehmen. Am 26. Juni 2014 hat die FDA ein öffentliches Hearing zur Neugestaltung der Informationsbereitstellung auf Lebensmitteln abgehalten und Empfehlungen zur Deklaration vorgelegt.

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