Verwaltungsgerichtshof: «Es besteht am Grundwasser kein Eigentum»

07.08.2014 - Deutschland

Eigentümer eines Quellgrundstücks sind nicht automatisch auch Eigentümer des Quellwassers. Mit dieser Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Versuch der Gemeinde Steinen (Kreis Lörrach) vereitelt, ihr Wasser künftig selbst zu vermarkten. 

«Es besteht am Grundwasser kein Eigentum, auch nicht für den Eigentümer des Grundstücks», kommentierte ein Sprecher in Mannheim am Mittwoch das Urteil vom 3. Juli. Das Landratsamt hatte dem zuständigen Zweckverband Wasserversorgung die Nutzungserlaubnis erteilt. Zu Recht, entschied das Gericht. Damit folgte der VGH einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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