Alcosuisse entscheidet sich für YAVEON Branchenlösung YAVEON Schweiz wächst weiter überdurchschnittlich und gewinnt 2014 bereits 8 Neukunden
Der Auftraggeber ist ein Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), einer rechtlich selbstständigen Anstalt des Bundes. Ihre Tätigkeit stützt sich auf das Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten Wasser (AlkG; SR 680). Die EAV bereitet die Totalrevision des Alkoholgesetzes vor. Im Rahmen dieses Projektes sollen u.a. das Einfuhrmonopol des Bundes für Ethanol aufgehoben und der Ethanolmarkt liberalisiert werden. Zeitgleich soll das mit dem Einfuhrmonopol betraute Profitcenter der EAV, alcosuisse, privatisiert bzw. verkauft werden.
Der Auftraggeber hat das ERP-Projekt im offenen Verfahren nach dem WTO-Übereinkommen über das Bundesgesetz für das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) ausgeschrieben. Gestützt auf die Ausschreibungsunterlagen hat YAVEON dem Auftraggeber ein Angebot für die Erbringung der Leistungen unterbreitet und im weiteren Verlauf den Zuschlag erhalten.
In diesem Geschäftsjahr konnte YAVEON in der Schweiz bereits sieben weitere Neukunden in den Segmenten Nahrungsmittel und Handel gewinnen und wächst damit überdurchschnittlich.
„Dies zeigt, dass unser Angebot für die Lebensmittel- und die chargenführende Industrie am Markt sehr gut angenommen wird. Dies wird zum kontinuierlichen Wachstum der YAVEON Schweiz führen.“, sagt Urs Bachmann, Geschäftsleiter YAVEON Schweiz.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass die YAVEON AG Schweiz dringend erfahrene Anwendungsentwickler für die Projekte sucht.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.