BGH: Alkohol-Mixgetränk darf 'Energy & Vodka' heißen
Die Mischung besteht zu gut einem Viertel aus Wodka und zu drei Vierteln aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk. Nach Ansicht des Verbandes vermittelt die Bezeichnung "Energy" unzulässigerweise, dass das Getränk fit mache. Der Verband sieht einen Verstoß gegen die europäische Health-Claim-Verordnung, die regelt, was auf Verpackungen von Lebensmitteln stehen darf und was nicht.
Der BGH folgte der Argumentation nicht. Weder werde mit der Bezeichnung unmittelbar noch mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass das Getränk besondere Eigenschaften besitzt. Es werde lediglich auf eine Eigenschaft des Produkts hingewiesen, "die alle Lebensmittel der entsprechenden Gattung aufweisen" (Az.: I ZR 167/12)./din/kre/DP/stb (dpa)
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