Bundeskartellamt - Jahresrückblick 2014
Kartellverfolgung
Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2014 in neun Fällen rund 1.010.000.000 Euro Bußgelder verhängt und damit mehr als jemals zuvor. Die Bußgelder wurden gegen insgesamt 67 Unternehmen und 80 Privatpersonen verhängt. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 wurden Bußgelder in Höhe von rund 240 Millionen Euro verhängt. Die bisher höchste Bußgeldsumme im Jahr 2003 lag bei knapp über 700 Millionen Euro.
Andreas Mundt: „2014 war im Hinblick auf verhängte Bußgelder ein Ausnahmejahr. Wir haben mit den Verfahren gegen Zuckerhersteller, Bier-Brauereien und Wursthersteller drei große, lang laufende Untersuchungen zu Ende gebracht. Auch in den Bereichen Tapeten, Bergbau, Betonpflastersteine und Wärmetauscher für Kraftwerke wurden Verfahren abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass wir mit den Bußgeldern eine ausreichend hohe abschreckende Wirkung erzielen. In den Unternehmen ist das Bewusstsein für die Kartellrechtsproblematik stark gestiegen. Eine Verschärfung des Kartellrechts, wie sie gelegentlich gefordert wird, etwa mit Haftstrafen für Manager, halten wir deshalb für wenig zielführend, auch weil die Verfahren hierdurch sehr viel aufwändiger würden
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Das Bundeskartellamt hat auch 2014 neue Hinweise zu Kartellfällen erhalten und ist diesen bei 15 Durchsuchungsaktionen mit Unterstützung der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften bei insgesamt 84 Unternehmen nachgegangen.
Fusionskontrolle
Rund 1200 Zusammenschlussvorhaben wurden im Jahr 2014 beim Bundeskartellamt angemeldet. 22 Fälle wurden dabei in einem Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Hiervon wurde ein Fall untersagt, weitere sieben Vorhaben wurden von den Unternehmen selbst zurückgenommen. Ein Fall wurde unter Auflagen freigeben, acht Fälle ohne Auflagen. Fünf Fälle werden derzeit noch geprüft.
Bei der Untersagung handelte es sich um die geplante Zusammenführung der Kreiskliniken Esslingen mit dem Klinikum Esslingen. Das Bundeskartellamt untersucht im Bereich der Krankenhäuser mit aufwendigen datengestützten Analysen die Ausweichalternativen der Patienten, da gerade im Krankenhausmarkt der Wettbewerb eine wichtige qualitätssichernde Funktion einnimmt. Viele andere Fusionen im Krankenhausbereich wie etwa zwischen den Kliniken in Friedrichshafen und Tettnang bzw. zwischen den Kliniken in Worms konnten freigegeben werden.
Neben den Krankenhäusern gab es insbesondere in dem Bereich Medien intensiv zu prüfende Fälle. Die Übernahme mehrerer Programmzeitschriften von der Axel Springer SE durch die Funke Mediengruppe konnte unter Auflagen freigegeben werden. Auch konnten die Westfälischen Nachrichten die Münstersche Zeitung übernehmen. Beim geplanten Zusammenschluss von WAZ/Westfälischer Rundschau und den Ruhr-Nachrichten im Raum Dortmund wurde die Anmeldung zurückgezogen, nachdem das Bundeskartellamt angekündigt hatte, den Erwerb zu untersagen.
Andreas Mundt: „Wir analysieren jeden einzelnen Fall sehr genau. Beim Zusammenschluss von Westfälischen Nachrichten und der Münsterschen Zeitung waren die Voraussetzungen einer sogenannten Sanierungsfusion erfüllt. Nach diesen Grundsätzen ist ein Zusammenschluss ausnahmsweise selbst bei einer Monopolbildung freizugeben. Im Falle der WAZ/Westfälischen Rundschau und den Ruhr-Nachrichten sahen wir die Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt.
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Sektoruntersuchung
Das Bundeskartellamt hat mit einer Sektoruntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel intensiv die Wettbewerbsverhältnisse ermittelt, die zwischen den Lebensmitteleinzelhandelskonzernen und ihren Lieferanten bestehen. Die Studie belegt eine hoch konzentrierte Marktstruktur im Lebensmitteleinzelhandel. Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz Gruppe mit den Lidl-Märkten und Kaufland stehen für rund 85% des Marktes. Mit einer komplexen ökonometrischen Untersuchung der Verhandlungsergebnisse zwischen Handel und Herstellern konnte aufgezeigt werden, wie die großen Handelsunternehmen ihre Strukturvorteile nutzen.
Andreas Mundt: „Sektoruntersuchungen sind zu einem wichtigen Instrument des Bundeskartellamtes geworden. Auch diese Untersuchung hat zahlreiche empirisch belastbare Ergebnisse geliefert. Sie dient als wichtige Grundlage für unsere Fallarbeit in der Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht, etwa im derzeit laufenden Verfahren Edeka/Tengelmann.
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Internetökonomie
Immer mehr Gewicht in der Fallarbeit des Bundeskartellamtes nimmt der Bereich Online-Handel und Internetunternehmen ein. Ein Verfahren gegen adidas konnte das Bundeskartellamt einstellen, nachdem das Unternehmen seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hatte. Ein weiteres Verfahren gegen ASICS ist noch nicht abgeschlossen.
Andreas Mundt: „Mit unseren Pilot-Verfahren gegen adidas und ASICS wegen Beschränkungen des Online-Vertriebs wollen wir klären, welche Vorgaben Hersteller ihren Händlern machen dürfen und welche nicht. Kunden kaufen immer mehr Produkte im Internet ein statt im stationären Handel. Viele kleine und mittlere Händler wollen ihre Produkte daher auch über Internetplattformen anbieten. Es muss für Kunden und Händler grundsätzlich möglich sein, diese neuen Vertriebswege auch zu nutzen
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In der politischen Diskussion wird zunehmend auch die Marktmacht von Internetkonzernen wie Google thematisiert. Da es schon vor einigen Jahren in zahlreichen Ländern Europas Beschwerden gegen Google gab, haben die nationalen Wettbewerbsbehörden das Thema an die EU-Kommission abgegeben.
Andreas Mundt: „Die EU-Kommission prüft diesen Fall zu Recht sehr sorgfältig, denn es sind viele neue Fragen zu klären. Auch das Bundeskartellamt wird sich der Frage stellen müssen, ob durch das Sammeln von Daten eine neue Art von Marktmacht entsteht und inwiefern diese mit dem klassischen Instrumentarium des Kartellrechts noch zu fassen ist.
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