Diskussion um das Verbraucherleitbild: Aufklärung und Verbraucherbildung statt Bevormundung
Der BDSI spricht sich dafür aus, dass staatliche Eingriffe und Regelungen auf Gesundheitsschutz und Gefahrenabwehr sowie den Schutz vor Täuschung und Übervorteilung beschränkt bleiben, dass sie jedoch nicht die Eigenverantwortung und die Souveränität der Verbraucher generell in Frage stellen sollten.
„Neben den vielen bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben ist wettbewerbliche Vielfalt der beste Verbraucherschutz, denn die Zufriedenheit der Verbraucher ist existenzielles Interesse eines jeden Unternehmens“, sagt Stephan Nießner, Vorsitzender des BDSI. „An Stelle von Bevormundung und Einschränkung persönlicher Freiheit sollten politische Maßnahmen eher Alltagskompetenzen durch bessere Verbraucherbildung stärken.“
Die deutsche Süßwarenindustrie nimmt seit vielen Jahren ihre Verantwortung wahr. Die Zulässigkeit von Werbung allgemein und besonders gegenüber Kindern beispielsweise ist in Deutschland umfangreich gesetzlich geregelt. Der BDSI unterstützt außerdem die seit dem 1. Juli 2009 gültigen Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel des Deutschen Werberats. Dieses Regelwerk ist von allen Unternehmen der deutschen Lebensmittelwirtschaft zu beachten und garantiert eine verantwortungsvolle Marktkommunikation allgemein und insbesondere gegenüber Kindern.
Auf europäischer Ebene haben sich darüber hinaus bedeutende Unternehmen der Lebensmittelindustrie im Rahmen des sog. EU-Pledge zusammengeschlossen. Der EU-Pledge zielt darauf, keine Werbung an Kinder unter 12 Jahren zu richten. Die EU-Pledge-Selbstverpflichtung wird regelmäßig von externen Stellen geprüft. Für mehr Informationen siehe www.eu-pledge.eu.
Die Süßwarenindustrie bietet Verbrauchern hinsichtlich der Rezepturen eine große Produktauswahl für die unterschiedlichsten Bedürfnisse an. So gibt es neben den klassischen Süßwaren und Knabberartikeln zuckerfreie oder zuckerreduzierte Varianten sowie fettreduzierte, vegane, gluten- oder laktosefreie Produkte. Auch sind Süßwaren und Knabberartikel in diversen Verpackungsgrößen erhältlich.
Zum Hintergrund:
In der Politik wird das Verbraucherleitbild häufig als Legitimation für staatliche Eingriffe in die Freiheit jedes Einzelnen, aber auch der Wirtschaft, angeführt. Während der Europäische Gerichtshof mit seinem bekannten und richtungsweisenden Urteil im Jahre 2005 für das Verbraucherleitbild darauf abstellt, wie ein „durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher“ Angaben auf z.B. Lebensmittel-Verpackungen wahrscheinlich auffasst, spricht der aktuelle Koalitionsvertrag von einem „differenzierten Verbraucherbild“.
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