Die spektakulärsten Kartellstrafen
Das Wurstkartell: Die Wettbewerbsbehörde verhängte im Juli 2014 Bußgelder in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller.
Das Bierkartell: In zwei Etappen verhängte die Behörde im Frühjahr 2014 Bußgelder in Höhe von fast 340 Millionen Euro. Betroffen sind elf Unternehmen.
Das Zuckerkartell: Die drei größten deutschen Zuckerhersteller verdonnerte das Kartellamt im Februar 2014 zu Bußgeldern in einer Gesamthöhe von rund 280 Millionen Euro.
Das Schienenkartell: Hier verschickte die Wettbewerbsbehörde 2012 und 2013 in zwei Wellen Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von gut 232 Millionen Euro gegen Schienenhersteller.
Das Flüssiggaskartell: Gegen sieben Unternehmen sowie deren Geschäftsführer wurden im Dezember 2007 Bußgelder von knapp 208 Millionen Euro verhängt. Die Flüssiggasanbieter hatten seit mindestens 1997 abgesprochen, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben.
Das Versicherungskartell: Zehn führende Versicherer wurden im März 2005 wegen verbotener Kartellabsprachen im Geschäft mit Industriekunden zu Bußgeldern in Höhe von 130 Millionen Euro verdonnert.
Das Zementkartell: Bereits 2003 verhängte die Wettbewerbsbehörde Strafen in Höhe von rund 660 Millionen Euro gegen Firmen aus der Zementindustrie. Davon wurden aber nur gut 400 Millionen Euro rechtskräftig./rea/DP/zb (dpa)
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